BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 32

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neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bank­auskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

                                                                                                                                     „Der Generalsekretär

                                                                                                                 für auswärtige Angelegenheiten

                                                                                                                                         Dr. Johannes Kyrle

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3                                                                           22. April 2010

1017 Wien                                                                            GZ: BMeiA-RU.8.33.02/0002-I.2a/2010

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 20. Ap­ril 2010 (Pkt. 18 des Beschl. Prot. Nr. 57) der Herr Bundespräsident mit Entschlie­ßung vom 20. April 2010 die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehest möglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage“

„BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-RU.5.26.42/0004-V.1/2010

Abkommen zwischen der Regierung der Republik

Österreich und der Regierung der Russischen

Föderation über wissenschaftlich-technische

Zusammenarbeit; Verhandlungen

V o r t r a g an den M i n i s t e r r a t

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (BGBl. III Nr. 58/1999), welches am 1. April 1999 in Kraft trat, endete am 31. April 2004, da es nur auf fünf Jahre abge­schlossen wurde. Seit dem Jahr 2005 ist die österreichische Seite bemüht, die öster­reichisch-russischen wissenschaftlich-technischen Beziehungen auf eine neue Grund­lage zu stellen. Bisher kam es nur zu einem schriftlichen Textaustausch im Rahmen von Expertengesprächen, die Einigung über einen Abkommenstext steht kurz bevor.

Im Rahmen des Abkommens sollen Mobilitätskosten gemeinsamer Forschungskoope­rationen und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-technischem Gebiet durch die bei­den Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Berücksichtigung


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