neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3 22. April 2010
1017 Wien GZ: BMeiA-RU.8.33.02/0002-I.2a/2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 20. April 2010 (Pkt. 18 des Beschl. Prot. Nr. 57) der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 20. April 2010 die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehest möglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-RU.5.26.42/0004-V.1/2010
Abkommen zwischen der Regierung der Republik
Österreich und der Regierung der Russischen
Föderation über wissenschaftlich-technische
Zusammenarbeit; Verhandlungen
V o r t r a g an den M i n i s t e r r a t
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (BGBl. III Nr. 58/1999), welches am 1. April 1999 in Kraft trat, endete am 31. April 2004, da es nur auf fünf Jahre abgeschlossen wurde. Seit dem Jahr 2005 ist die österreichische Seite bemüht, die österreichisch-russischen wissenschaftlich-technischen Beziehungen auf eine neue Grundlage zu stellen. Bisher kam es nur zu einem schriftlichen Textaustausch im Rahmen von Expertengesprächen, die Einigung über einen Abkommenstext steht kurz bevor.
Im Rahmen des Abkommens sollen Mobilitätskosten gemeinsamer Forschungskooperationen und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-technischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Berücksichtigung
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