der Tschechischen Republik zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen zu bevollmächtigen.
Wien, am 14. April 2010
SPINDELEGGER m.p.“
*****
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierungen gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An Herrn
Bundesratspräsidenten
Peter MITTERER
Parlament
Dr. Karl Renner Ring 3
1010 Wien Wien, am 3. Mai 2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Sie, dass die Bundesregierung im Rahmen der 57. Sitzung des Ministerrates am 20. April 2010 beschlossen hat, die in der Beilage 2 angeführten Personen zu österreichischen Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU für die nächste Funktionsperiode vom 21. September 2010 bis zum 20. September 2015 zu nominieren.
Die formelle Ernennung dieser Personen wird gemäß Art. 302 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) nach Einholung einer Stellungnahme der Europäischen Kommission mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Beilagen“
„BUNDESKANZLERAMT-BUNDESKANZLER
351.000/0014-1/4/10
Pkt. 5 des Beschl.Prot. 57
57. Sitzung des Ministerrates am 20. April 2010
5. Bericht des Bundeskanzlers, ZI. 405.828/0011-IV/5/10, betr. Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU; Nominierung der österreichischen Mitglieder für dienächste Amtsperiode vom 21. September 2010 bis zum 20. September 2015. Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
Wien, 20. April 2010
Mag. LEITNER“
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite