BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 51

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he an der Kriminalität vorbeigeht, denn das hat nichts mit der Realwirtschaft, nichts mit einem mittelständischen Unternehmen, nichts mit einem Tischler zu tun, der im Zuge eines Großauftrages als Subunternehmer in die Insolvenz mitgeschleift wird. Diese näm­lich müssten in Zukunft unsere Unterstützung bekommen.

Dieses Gesetz ist, glaube ich, ein guter Weg dorthin. Es gibt darin nämlich die neuen Verfahren. Früher haben wir von Ausgleich und Zwangsausgleich gesprochen, jetzt sprechen wir von Ausgleich mit Sanierungsverfahren unter Eigenverantwortung, wenn es eine wirtschaftliche Perspektive gibt. Es gibt – in Anlehnung an Chapter 11 in Ame­rika – eine Frist, innerhalb derer die Gläubiger nicht direkt auf die noch vorhandene Be­triebsmasse zugreifen können.

Der Masseverwalter wird auch in Zukunft gefordert sein. Er muss sich binnen fünf Ar­beitstagen die Materie einverleiben. Er muss entscheiden, ob bestehende Verträge wei­tergeführt oder nicht weitergeführt werden. Die Verantwortung ist umso größer, auch jene seitens der Banken. Sie können bereits zugesagte Kredite nicht stilllegen bezie­hungsweise sie nicht mehr nicht zur Auszahlung bringen, nur weil bereits ein Insolvenz­verfahren oder ein Sanierungsverfahren angemeldet wurde.

Ich glaube, dieser bis zu sechs Monaten dauernde Schutz des Unternehmens, um doch den Turn-around zu schaffen, wirkt sich auf die österreichische Wirtschaft positiv aus, bringt für den einzelnen Unternehmer, der betroffen ist, ob jetzt mit Schuld oder ohne Schuld, und vor allem für seine Mitarbeiter eine Zukunftschance, die wir in Zeiten wie diesen dringend brauchen, um unsere Arbeitsplätze zu erhalten.

Lassen Sie mich abschließend sagen, Frau Bundesministerin: Es gibt selbst mit dem besten Gesetz keine absolute Gerechtigkeit, zumindest nicht nach meiner Auffassung, nicht im irdischen Leben, aber dieses Gesetz ist für mich ein sehr guter Schritt in die Zukunft. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

11.14


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundes­rätin Mosbacher. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.15.05

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg, mein Kollege hat es schon gesagt: Das unter diesem Tagesordnungspunkt zu beschließende Gesetz ist ein gelungenes Gesetz, ein Gesetz, das höchst notwendig war und auch qualitativ sehr hochwertig ist.

Was war die Problemstellung? – Wir haben zwei Verfahren zur Sanierung von Unter­nehmen, das Ausgleichsverfahren und das Konkursverfahren, wobei wir wissen, dass das Ausgleichsverfahren eigentlich nie zum Zug gekommen ist. Daher war es notwen­dig, dieses Ausgleichsverfahren, das, wie gesagt, praktisch kaum zur Anwendung ge­kommen ist, in ein einheitliches Insolvenzverfahren einfließen zu lassen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Naturgemäß stellt sich bei einer Insolvenz, wenn ein Unternehmen in die Krise kommt, immer die Frage: Sollen wir sicherstellen, dass die Gläubiger aus dem, was vorhanden ist, noch das Letzte herausholen, oder sollen wir sicherstellen, dass es mit Hilfe eines sachverständigen Masseverwalters gelingt, das Unternehmen mitsamt den Arbeitsplätzen beziehungsweise mit all dem, von dem die Wirtschaft insgesamt und damit letztendlich auch wir, die Gesellschaft, profitieren, am Leben zu erhalten.

Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiss, bei welchem es darum geht, dass inner­halb der ersten sechs Monate ab der Insolvenz der Gläubigerschutz in den Hintergrund gedrängt wird. Dadurch soll ermöglicht werden, in diesen ersten sechs Monaten das Un-


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