Wenn man sich aber die Konkursverfahren etwas genauer anschaut, kann man auch zu dem Schluss kommen, dass einige Konkursverfahren sicherlich nur durchgeführt wurden, um den – unter Anführungszeichen – „Firmeninhabern“ ein nettes Körberlgeld zu verschaffen. Es gibt nicht umsonst den alten Witz, dass sich zwei Unternehmer treffen, und der eine sagt: Du, ich habe jetzt Konkurs gemacht. Darauf fragt ihn der andere: Und, wie viel Gewinn hast du dabei gemacht? – Das ist schon ein sehr alter Witz, aber er entbehrt nicht eines gewissen Realitätsgehalts. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Gott sei Dank ist es so, dass die Mehrzahl der Unternehmer nicht so ist wie erwähnt. Meine Herren von der ÖVP: Ich verstehe ganz einfach nicht, warum Sie diese Menschen jetzt gerade in Schutz genommen haben, die mit Absicht ein Konkursverfahren einleiten und Geld vorbeischaffen. Das verstehe ich nicht. (Bundesrätin Zwazl: Das machen wir überhaupt nicht! Das sind Unterstellungen! – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Aber ich glaube, unbestritten ist doch, dass es Konkursverfahren in betrügerischer Absicht gibt. Das wissen wir, glaube ich. (Bundesrätin Zwazl: Ja! – Ruf bei der ÖVP: Es gibt auch Schnellfahrer!) Daher sollten wir davor die Augen nicht verschließen (Ruf bei der ÖVP: Es gibt auch ...diebstahl!), die Wirtschaftskriminalität ganz einfach mehr untersuchen und auch wesentlich mehr dazu beitragen, dass Konkursverfahren, die mit Absicht herbeigeführt werden, unterbunden werden können. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Es wurde auch schon erwähnt, dass das neue Insolvenzgesetz vorsieht, dass die Unternehmen nicht sofort nach der Antragstellung aufgelöst werden. In dem im Nationalrat eingebrachten Abänderungsantrag wurde eine Frist von fünf Arbeitstagen vorgesehen und auch angenommen. Diese Frist ist etwas ganz Entscheidendes, weil es damit die Möglichkeit gibt, das Unternehmen genauer zu durchleuchten, es sich genauer anzuschauen und zu analysieren und dann Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
Die Zusammenlegung des Konkurs- und des Ausgleichsverfahrens in ein Insolvenzverfahren gibt uns – ich glaube, uns allen – die Hoffnung, doch einige Unternehmen mehr retten zu können, sie nicht so häufig liquidieren zu müssen.
Doch wir sollten nicht nur die Unternehmen im Fokus haben – das hat meine Kollegin ohnehin schon gesagt –, wir müssen auch bei den Privatkonkursen noch einen Ansatzpunkt finden, um Verbesserungen durchzuführen (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel), denn bei den Privatkonkursen haben wir im Jahr 2010 wieder eine Steigerung zu verzeichnen. Ich glaube, daran wird schon sehr intensiv gearbeitet, um nicht weitere Armutsverhältnisse zu schaffen.
Das Gesetz, das hier hoffentlich die Zustimmung erhalten wird, ist ein gutes Gesetz und eine Hoffnung für viele Menschen. Es ist eine Hoffnung nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Beschäftigten in den Firmen, die durch ein gut durchgeführtes Insolvenzverfahren möglicherweise auch ihren Arbeitsplatz behalten. Daher, sehr geehrte Damen und Herren, stimme ich diesem Gesetz sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)
11.38
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.38
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist ein gutes Gesetz und es kommt nach den Erfahrungen des Jahres 2009 auch zur richtigen Zeit. Es geht um einen schwierigen Balanceakt, Frau Kollegin Junker, nämlich einerseits Gläubiger- und Gläubigerinnenrechte zu garantieren, zu sichern, andererseits aber all jenen Unternehmen eine Chance zu ge-
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