BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bin in vielen Fragen im Zusammenhang mit dem Weisungsrecht, vor allem in der Frage, wie man damit umgehen soll, ganz Ihrer Meinung. Nur: Wenn ich mir die ak­tuelle Umsetzung ansehe, nämlich die Art und Weise, wie es in Österreich gehandhabt wird, dann habe ich Sorge – und deswegen habe ich mich jetzt hier nach Ihrer Wort­meldung, Frau Justizministerin, auch zu Wort gemeldet –, dass die Menschen eine un­glaubliche Schieflage wahrnehmen, wenn sie sich anschauen, wie in diesem Bereich vorgegangen wird.

Frau Ministerin, grundsätzlich haben Sie natürlich recht, wenn Sie sagen, Ihr Weisungs­recht dient der Rechtsvereinheitlichung, der Rechtssicherheit und dazu, notwendige Feh­ler korrigieren zu können. Allerdings muss ich an dieser Stelle auf folgenden Fall hin­weisen:

Wir haben gestern aus dem „Standard“ und über die APA erfahren, dass die Staatsan­waltschaft Wiener Neustadt in dem Verfahren, das sie gegen einen ORF-Redakteur führt, weil der Herr Strache irgendwelche „Geisterstimmen“ gehört hat, die etwas ge­sagt haben, was außer ihm niemand gehört hat, einen äußerst ungewöhnlichen Schritt unternimmt. So etwas ist, Frau Ministerin, wie ich gehört habe, bisher ganz selten vor­gekommen, wenn überhaupt jemals. Das weiß ich nicht, aber auf jeden Fall ist das sehr ungewöhnlich. Wie gesagt, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt tritt die weite­ren Ermittlungen an das Landesgericht, in diesem Fall an eine Richterin, ab.

Das ist ein ganz ungewöhnlicher Schritt in einem Verfahren. Und jetzt muss man sich, finde ich, im Lichte anderer Entscheidungen die Begründungen Ihrer Behörde, wo Sie zur Weisungserteilung berechtigt, aber auch verpflichtet sind, um eben die Rechtssicher­heit herzustellen, einmal zu Gemüte führen.

Worum geht es da? Warum tritt jetzt die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungen ab? Das hat die Oberstaatsanwaltschaft schon genehmigt, und auch Sie oder Ihr Ministerium hat die Abtretung dieses Verfahrens von der Staatsanwaltschaft an das Gericht geneh­migt. Also offensichtlich haben Sie oder Ihre Behörde da eine Weisung oder die Zu­stimmung erteilt. Ich frage Sie: Warum?

Die Strafprozessordnung sieht ja vor, dass an sich die dafür zuständige Staatsanwalt Beweisaufnahmen durch einen unabhängigen Richter zu beantragen hat, wenn die Be­deutung der aufzuklärenden Straftat und die Person des Tatverdächtigen ein über das übliche Ausmaß hinausgehendes mediales Echo erwarten lässt.

Nun die Frage: Worum geht es bei dieser Straftat? – Bei dieser Straftat geht es um die „Phantasien“ und die „Phantastereien“ des Herrn Strache, der bei irgendeiner Kundge­bung irgendetwas gehört haben will, das sonst niemand gehört hat. (Bundesrätin Mühl­werth: Das war schon so, wie er es gehört hat!)

Dieser Vorfall wurde ja auch im Fernsehen gezeigt, und auch dort hat keiner der Zu­schauer das hören können, was der Herr Strache gehört haben will. Und dann ging der Herr Strache her und zeigte einen ORF-Redakteur wegen nationalsozialistischer Wie­derbetätigung an. – Soweit Strache.

Es ist halt so, dass man, wenn man am Abend zu viel unterwegs war, nachher manch­mal Stimmen hört (Heiterkeit bei der SPÖ) oder sonst irgendwas inszeniert. Ich weiß es nicht, ist okay. (Zwischenrufe der Bundesräte Michalke und Ertl.) Darum geht es jetzt gar nicht.

Wie gesagt, der Herr Strache hat Anzeige wegen des Delikts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung aufgrund einer Äußerung, die außer ihm sonst niemand gehört hat, erstattet. Und da geht man jetzt von Ihrer Behörde her, Frau Justizministerin, und sagt: Dies ist die Bedeutung der aufzuklärenden Straftat. – Na gut.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite