Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird (474 d.B. und 524 d.B. sowie 8308/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Junker. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Anneliese Junker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher sogleich zur Antragstellung kommen.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2010 den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
12.39
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht beim vorliegenden Tagesordnungspunkt um die Kontrolle der Energie-Control Kommission. Auch wir sind für eine Kontrolle. Nur: Wir möchten nicht die Kontrolle durch den Minister wahrgenommen haben, sondern durch das Parlament.
Es gab schon im Vorfeld zu diesem Beschluss im Nationalrat einige Diskussionen, ob es möglich ist, dass nur das Parlament prüft, oder ob es nicht doch so sein muss, dass der Minister ein eigenes Prüfungsrecht, ein Anfragerecht hat. Darüber, ob das möglich ist oder nicht, kann man streiten.
Wir würden sagen, das ist möglich. Im Prinzip fehlt nur der Wille, dass das Parlament genau die gleichen Fragen beantwortet bekommt wie der Minister.
Das Problem im Zusammenhang mit dieser Regulierungsbehörde sind die vielen Hüte, die der Minister in diesem Bereich ohnehin schon aufhat. Einen Hut hat er für die Funktion des 100-Prozent-Eigentümers der Energie-Control GmbH, die Aufgaben des Ministeriums, der Behörde übernimmt, Wettbewerbsaufsicht, Überwachung des Unbundlings et cetera, einen weiteren Hut hat er dafür, dass er 51 Prozent des Verbunds vertritt, als Eigentümer. Und der Verbund ist ja auch ein Teilnehmer des Marktes, den die Energie-Control GmbH kontrolliert. Das sind schon zwei Hüte, die nicht 100-prozentig zusammenpassen. Und dann kommt noch ein dritter Hut dazu, den Sie jetzt haben wollen: die Kontrolle der Energie-Control Kommission, die ihrerseits wieder mehr oder weniger die GmbH kontrolliert.
Zu dieser Kontrolle: Sie können Fragen stellen und bekommen Antworten, aber das ist nirgends dokumentiert. Wenn das Parlament, sprich Abgeordnete des Nationalrates oder
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