BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 76

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Insgesamt ist dieses Gesetz, meine ich, ein gutes Gesetz. Ich kenne Herrn Bundesmi­nister Mitterlehner, er wird da nicht überall hineinregieren, sondern wird schauen, wie das Ganze läuft. Man wird ihn mit diesem Gesetz aber auch zur Verantwortung ziehen können, wenn einmal etwas nicht so läuft, wie es laufen sollte.

In diesem Sinne werden wir dieser Novellierung die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zwanziger. Ich erteile ihm das Wort.

 


12.53.05

Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kollegen! Ich darf ein paar Worte betreffend die Än­derung des Energie-Regulierungsbehördengesetzes an Sie richten.

Wir stimmen der Änderung des Gesetzes zu. Bis jetzt gibt es ja das Problem, dass die Energie-Control Kommission eine weisungsfreie Kollegialbehörde ist, die derzeit keiner Aufsicht unterliegt. Eine Änderung des Gesetzes würde bedeuten, dass das Aufsichts­recht des Bundesministers in allen Gegenständen der Geschäftsführung der Energie-Control Kommission gewährt wird. Das sehe ich als äußerst wichtig, denn jedes Ge­setz braucht Aufsicht und Kontrolle, insbesondere ein Gesetz, das für uns alle von der­artiger Wichtigkeit ist.

Tatsächlich ist es so, dass wir alle in den nächsten Jahren einen steigenden Energie­konsum haben werden. Der Weltenergiebedarf wird in den nächsten zehn Jahren um 20 Prozent steigen; eine Zahl, die man auf keinen Fall unterschätzen darf.

Sehr geehrte Damen und Herren! Unternehmer rechnen damit, dass sie in den nächs­ten 20 Jahren eine Verdreifachung der Energiekosten haben werden.

Angesichts dessen, dass wir immer mehr Energie brauchen, sollten wir danach trach­ten, Energiegewinnung in jeder Hinsicht zu fördern. Die Abhängigkeit von Ländern, die politisch auf wackeligen Beinen stehen, könnte noch zu massiven Gas-, Strom-, Ener­gieversorgungsproblemen führen. Man sollte daher das Energie-Regulierungsbehörden­gesetz nicht als ein minderes ansehen, da in diesem Bereich für die österreichische Bevölkerung schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden; Entscheidungen, die absolut einer Kontrolle unterliegen sollten, vor allem bei Preisunterschieden, wo es Kon­zerne gibt, die Milliardengewinne auf Kosten von Wohnungsbesitzern, Hausbesitzern, Durchschnittsbürgern machen.

Es muss einen fairen Wettbewerb geben, der einer strengen Kontrolle unterliegt. In die­sem Sinne muss die Regulierungsbehörde transparent sein, damit sichergestellt wird, dass es keine internen Absprachen gibt. Die Menschen müssen das Gefühl haben, mit Energie versorgt zu werden, die sauber, unabhängig und fair ist.

Die Schaffung eines angemessenen Aufsichtsrechtes über die Energie-Control Kom­mission durch die Verankerung eines Unterrichtungsrechts des Bundesministers ist da­her unumgänglich und absolut notwendig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bun­desrates Zangerl.)

12.56


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte schön.

 


12.56.07

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dieser Materie sollte man


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