Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier einen Gesetzesantrag des Bundesrates an den Nationalrat – durch den die Verfassungsbegleitnovelle ja noch gar nicht gegangen ist, die liegt ja noch im Verfassungsausschuss –, der vorsieht, dass hinsichtlich bindender Stellungnahmen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union der Bundesrat dem Nationalrat gleichgestellt wird. Dies gilt auch für die Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage an den EuGH.
Dies ist vom Inhalt her absolut richtig und wichtig, obwohl ich schon ein wenig verwundert bin, dass ein Gesetzesantrag vorliegt. Wir werden ja sehen, was jetzt im Verfassungsausschuss damit geschehen wird. Ich kann jetzt nicht einmal garantieren, dass meine Kollegen all dem zustimmen werden, habe aber den Eindruck, dass da SPÖ und ÖVP auch gewisse Schwierigkeiten haben, sonst wäre ja quasi so ein Vorabantrag gar nicht nötig, denn das müsste man ja eigentlich innerhalb der Fraktion, würde ich doch meinen, abklären können.
Es scheint also generell so zu sein, dass hier im Hohen Haus, in beiden Kammern des Parlaments, der Nationalrat den Bundesrat immer ganz gerne ein wenig auf Distanz halten möchte. Das halte ich für völlig falsch. Jeder von uns hat, wie wir alle wissen, auf seine Art und Weise schon oft dafür gekämpft, die Rechte des Bundesrates zu stärken. (Bundesrat Perhab: Nicht alle!) – Nicht immer alle, sagen wir es einmal so. Und ich bin daher sehr froh, dass dieser Antrag hier vorliegt, der die Rechte stärken soll. Ich freue mich auch sehr darüber, und das möchte ich wirklich lobend anmerken, dass da Stellungnahmen der Länder nahezu wortidentisch in diesen Antrag eingeflossen sind, was meiner Meinung nach das erste Mal der Fall ist. Ich hoffe, das wird in Zukunft noch öfter so sein.
Trotzdem können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Der Grund ist einfach der – Sie wissen es –: Wir waren gegen den Lissabon-Vertrag, erstens inhaltlich, zweitens, weil wir auch der Meinung waren, dieser Vertrag hätte einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen. Daher haben wir gegen diesen Lissabon-Vertrag eine Klage eingebracht. Solange diese Klage nicht entschieden ist, können wir leider substanziellen Dingen, wie sie dieser Antrag darstellt, nicht zustimmen – so leid mir dies vom Inhalt her tut. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesräte Konecny, Mitterer und Zwanziger.)
13.05
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.
13.05
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Richtig ist, dass der ursprüngliche Antrag, den die beiden Regierungsfraktionen im Nationalrat eingebracht haben, den Vorstellungen hinsichtlich dessen, was wir an Mitbestimmungsrechten für den Bundesrat wollen, nicht annähernd entspricht.
Ich weiß auch, dass hier im Nationalrat ein durchaus nicht mehr ungewöhnliches Vorgehen gewählt wurde, das mich noch nie begeistert hat, dass nämlich Texte, die im Prinzip im Rahmen der Bundesregierung entstanden sind, dann als Initiativantrag eingebracht werden.
Ich kann aber Kollegin Mühlwerth in einer Hinsicht ganz eindeutig beruhigen. Wir haben in beiden Regierungsfraktionen – und ich will da keine Prioritätendiskussion anzetteln – diesen Entwurf als Bundesräte oder Bundesratsfraktionen nicht hingenommen. Und wir haben in Gesprächen mit den verantwortlichen Funktionären im Verfassungsausschuss, aber naturgemäß insbesondere mit den Führern der beiden Klubs klar zum Ausdruck gebracht, dass wir – und ich sage das in dieser Härte – im Bundesrat einer
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