Dass dieses starke Signal von neun Ländern und einem so hohen Quorum heute im Bundesrat im Verfassungsausschuss nicht überhört werden kann, ist – so denke ich – auch klar.
Dass in der anderen Kammer noch ein bisschen Verhandlungsbedarf besteht, denke ich doch, weil eine der großen Kritiken zum Beispiel ist – um das nur anzumerken –, dass man mir immer vorgeworfen hat, durch den Vertrag von Lissabon würde die Neutralität Österreichs abgeschafft. Wir zum Beispiel sagen, in den Erläuterungen soll ein Neutralitätsbezug herein.
Was in anderen Parlamenten in Europa möglich ist, ist bei uns in der Form noch nicht möglich. Das wird auch etwas sein, was sich der Bundesrat dann in der Folge überlegen muss, dass es zum Beispiel ein Rederecht von Kommissaren oder Ausschussvorsitzenden des Europäischen Parlaments gibt.
Wichtig ist, dass der Bundesrat in die Lage versetzt wird, die Positionen der Landtage zu diskutieren, mit der Regierung zu diskutieren und auch auf die Positionierung der Bundesregierung einzuwirken, und die Bundesregierung sich wie im Nationalrat auch zu verantworten hat, falls man davon abgegangen ist. Das ist die Gleichbehandlung. Der Vertrag von Lissabon und das Subsidiaritätsprinzip sprechen von einer klaren Gleichbehandlung von Parlamenten, die zwei Stimmen durch zwei getrennte Kammern haben.
Die künftige Arbeit – da gebe ich Kollegem Kneifel recht – ist eine ziemliche Herausforderung.
Auf eines müssen wir – so glaube ich – aufpassen, nämlich dass wir nicht hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzips und der Behandlung von Europafragen in eine Art Ausschussdemokratie kommen, dass Materien Europas nicht mehr in das Plenum des Bundesrates kommen, sondern dass sowohl die Ausschüsse der Länder als auch die Ausschüsse von Nationalrat und Bundesrat eigentlich mit kleineren Quoren die Materien abhandeln.
Vielleicht brauchen wir das, was im Vertrag von Lissabon „Ioannina-Klausel“ genannt wird, auch umgekehrt, dass es im Falle, dass zum Beispiel, Frau Kollegin Mühlwerth, Oppositionsparteien ersuchen, Akte nicht im Ausschuss endzuverhandeln, sondern auch in das Plenum zu bringen, einen Mechanismus gibt, wenn das die Opposition dreimal gefordert hat, dass das auch zu geschehen hat, wie die Ioannina-Klausel ja auch kleineren Staaten, die immer wieder überstimmt werden, nach dem Lissabon-Vertrag die Möglichkeit gibt, etwas erneut auf die Tagesordnung zu bringen. (Präsident Mitterer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich glaube, das ist wichtig, auch wenn der Europa-Ausschuss – und das ist an seinen Vorsitzenden ein großer Arbeitsauftrag – neben unserem „Königsausschuss“, dem Verfassungsausschuss sicherlich eine ähnliche starke und herausragende Bedeutung bekommt, da der EU-Ausschuss ein ständiger Ausschuss ist, dessen Tagungshäufigkeit unter Umständen nicht nur einmal im Monat sein wird.
Die Subsidiarität ist, jawohl, Gottfried Kneifel, die ganz große Chance auch für ein neues Image dieses Hauses und bedeutet für uns auch eine Änderung unserer bisherigen Tätigkeit, bedarf aber einer ziemlichen Koordination in der Abstimmung mit den Landtagen. Das muss sich alles erst einspielen. Einiges haben wir schon trainiert, aber es muss sich hier noch einiges weiter einspielen. Und im Grunde sind die Bundesräte und Bundesrätinnen zumindest des EU-Ausschusses alle so etwas wie Europaabgeordnete mit regionalem Bezug im eigenen Haus.
Deshalb noch einmal: Wir stimmen dem zu, wir sind auch auf den Antrag raufgegangen, aber ich bitte um keinen Missbrauch darüber, dass der Haupttext derzeit noch in Verhandlung ist. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
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