Präsident Peter Mitterer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist daher geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus ihre Zustimmung geben, den gegenständlichen Gesetzesvorschlag gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zu unterbreiten, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Antrag der Bundesräte Albrecht Konecny, Peter Mitterer, Mag. Harald Himmer, Stefan Schennach, Stefan Zangerl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (Übergangsbestimmungen betreffend die Subsidiaritätsprüfung) (181/A-BR/2010 sowie 8310/BR d.B.)
Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstattet ist Herr Bundesrat Keuschnigg. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Georg Keuschnigg: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Antrag der Bundesräte Albrecht Konecny, Peter Mitterer, Mag. Harald Himmer, Stefan Schennach, Stefan Zangerl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (Übergangsbestimmungen betreffend die Subsidiaritätsprüfung).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antragstellung.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus den Antrag:
Der diesem Ausschussbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Präsident Peter Mitterer: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.
13.34
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der vorvergangenen Woche eine nicht angenehme Situation in einer Sonderpräsidiale des Bundesrates zu beraten gehabt. Klar ist, wir haben keine verfassungsgesetzlichen Regelungen für das gesamte Subsidiaritätsverfahren. Vielleicht werden wir sie nach entsprechenden Verhandlungen – wie im Verfassungsausschuss des Nationalrates als Hoffnung zum Ausdruck gebracht – vor dem Sommer haben.
Wir haben zunächst unwidersprochen zwei Stellungnahmen, wie ich glaube, des Bundesrates im EU-Ausschuss beschlossen, die unterzeichnet vom Präsidenten unter anderem an die Kommission gegangen sind. In einem weiteren Fall hat der Rechts- und Legislativdienst des Hauses den Herrn Präsidenten – ja, er sitzt wirklich hinter mir! – diesbezüglich beraten, dass es für diese Vorgangsweise keine Rechtsgrundlage gibt.
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