zu kommen. Die Punkte sind auch im Regierungsprogramm angesprochen und werden in einem diesbezüglichen Besonderen Ausschuss vorbereitet. Aber eine Verfassungsreform bedarf einer Zweidrittelmehrheit.
Konkret geht es um eine zeitgemäße Grundrechtsreform, Neuordnung der Kompetenzen, Ausbau des Rechtsschutzes und der demokratischen Kontrollen, Verbesserung des Wahlrechts, Stärkung der Länderautonomie und der Rechtsstellung der Gemeinden. All diese Punkte sind hier angeführt, und wir behandeln auch im Rahmen unserer Möglichkeiten, im Rahmen der Möglichkeiten dieser Arbeitsgruppe zur Konsolidierung, diese Fragen mit, geben aber unsere Ergebnisse dann hinein in diesen Besonderen Ausschuss zur Verfassungsreform, der sich mit diesen Fragen beschäftigt.
Zu Ihren Fragen 4, 5 und 6 kann ich Ihnen sagen – da sind die Reformen im Gesundheitswesen, im Sozial- und Pflegebereich angesprochen –, dass das neue Haushaltsrecht, das wir haben und das international wirklich Anerkennung findet, hier die einzelnen Ressortminister enorm gestärkt hat, was ihre Möglichkeiten betrifft.
Wir haben diese Woche das Bundesfinanzrahmengesetz im Budgetausschuss diskutiert. Die Bundesminister kennen jetzt schon ihren Budgetrahmen bis 2014 – man könnte auch sagen: die Schuldenbremse, die hier eingezogen ist –, und sie haben jetzt die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Budgets – allerdings sind sie in ihren Möglichkeiten aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen beschränkt, das muss man dazusagen – ihre Entscheidungen so zu treffen, dass sie Mittel aus dem Personal- in den Sachbereich umschichten können. Sie können Mittel, die sie sich ersparen oder die sie lukrieren, auch von einem Budget ins andere mitnehmen. Es kommt also zu enormen Flexibilisierungen und Verbesserungen im Vergleich zur alten Kameralistik, wo das alles nicht möglich war.
Die Antwort auf das, was Sie konkret angesprochen haben, werden Sie im Herbst von den Ressortministern bekommen. Im Zuge der Budgetbegleitgesetze werden Sie dann sehen, was tatsächlich von dem umgesetzt wird, was in Ihren Fragen angesprochen ist. Mehr kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Zu den Fragen 7, 10, 11 und 12, in denen Sie das Schulwesen angesprochen haben, im Besonderen die Verwaltungscluster, dass es in den Fragen um einen gemeinsamen öffentlichen Dienst für Österreich geht, und auch, was die Flexibilisierung des Personaleinsatzes betrifft, möchte ich sagen: Genau diese Punkte haben wir in dieser Konsolidierungsarbeitsgruppe massiv in Angriff genommen.
Wir sind zum Beispiel beim Kapitel Bildung fertig, hier gibt es innerhalb der Regierungsparteien eine Übereinstimmung. Ich habe gestern im Vorfeld zur gemeinsamen Gedenksitzung auch die zuständige Bildungsministerin angesprochen, und sie hat mir gesagt, dass sie mit den Gewerkschaften eigentlich schon sehr weit ist, was diese Fragen betrifft. Das ist ja nicht unbedeutend, wenn es um Bildungsfragen geht, weil sie die Verhandlungen zu führen hat, denn ein Schlüssel ist hier natürlich das Dienstrecht.
Aber nicht nur beim Dienstrecht, sondern auch in den strukturellen Fragen haben wir uns geeinigt. Jetzt ist der zweite Schritt zu setzen – das ist ja alles sehr vielschichtig –, dass die Regierungsspitze, Bundeskanzler und Vizekanzler, gemeinsam mit den Landeshauptleuten die entsprechenden Vereinbarungen treffen, um das umzusetzen, was wir in der Konsolidierungsgruppe aufgrund von Vorschlägen von Wifo, IHS und Rechnungshof erarbeitet haben. Es gibt also sehr klare Vorschläge.
Es würde jetzt die Zeit sprengen, aber ich kann Sie nur einladen: Schauen Sie sich diese Ergebnisse der Arbeitsgruppe an! Wir haben hier gemeinsam mit den Ländervertretern Ergebnisse gefunden, was zum Beispiel die Bildungsdirektionen in den Bundesländern betrifft und so weiter; da sind wir schon relativ weit. Was die Effizienz der Verwal-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite