eine Angelegenheit des Parlaments und nicht eine Angelegenheit in der Umsetzung des Finanzressorts, daher kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.
Zur Frage 14 betreffend Gemeindefinanzierung in Richtung Aufgabenorientierung darf ich vorweg eines sagen: Wenn es um Gemeinden geht – und deswegen ist auch der Bundesrat für mich das richtige Forum, dass wir das diskutieren –, haben natürlich die Bundesländer weit mehr Kompetenzen als der Bund selbst in der Ausgestaltung und in der Möglichkeit. Das muss man so sehen.
Ich war selbst 17 Jahre Landtagsabgeordneter und weiß daher, wie oft und intensiv wir uns mit Gemeindefragen beschäftigt haben, mit den einzelnen Gemeindeordnungen und diesen Regelungen. Das ist vor allem eine Sache der Landtage. Je besser sich die Bundesländer untereinander koordinieren und hier vorgehen, was Transparenz betrifft, wie Mittel weiter vergeben werden, was Kriterien betrifft, wie die Zusammenarbeit der einzelnen Kleinstgemeinden vorangetrieben wird, desto effizienter wird man arbeiten können.
Aber die Frage, die Sie hier ansprechen, ist vor allem eine Frage, die der Landesgesetzgeber in Angriff nehmen muss. Wir können das bei den Finanzausgleichsverhandlungen mitverhandeln, aber weil wir dort, wie Sie wissen, das Einvernehmlichkeitsprinzip haben, brauchen wir neben der Zustimmung von Städte- und Gemeindebund natürlich auch die Zustimmung der Länder, wenn es in Richtung Aufgabenorientierung gehen soll. Ich halte das für den einzig richtigen Ansatz. Aber es sei noch einmal gesagt: Konkret bei der Weitergabe der Mittel ist der Landesgesetzgeber meines Erachtens stärker gefordert als der Bundesgesetzgeber.
Zu den Fragen 15 und 16 darf ich festhalten, dass die Krise, wenn sie etwas Gutes hat, schon dazu geführt hat, dass wir uns unsere Finanzierungssysteme und unsere Veranlagungssysteme genau angesehen haben und es hier auch zu Reformen gekommen ist. Sie kennen wahrscheinlich den Beschluss des Ministerrates vom 27. April – der ist ja noch relativ jung –, mit dem wir eine neue, strenge Regelung für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur beschlossen haben, die wir in der Vergangenheit in dieser Schärfe nicht hatten.
Da muss ich auch wieder sagen: Spekulationen und Veranlagungen auf Gemeindeebene sind Sache der Gemeindeaufsicht, und Gemeindeaufsicht ist Landessache. Das ist kein Abwälzen von Verantwortung des Bundes auf die Länder, sondern das ist einfach eine Antwort, die ich aufgrund unserer Bundesverfassung zu geben habe.
Hier haben die Länder unterschiedlich reagiert. Das Burgenland ist zum Beispiel schon sehr weit, dort wurden im Verordnungsweg strenge Richtlinien erlassen, die es in anderen Bundesländern noch nicht gibt. Der Gemeindebund hat Richtlinien erstellt und versucht zu erreichen, dass man diese auf freiwilliger Basis akzeptiert. Mir sind hier natürlich gesetzliche und verordnungsmäßige Regelungen viel lieber, denn das, was da in der Vergangenheit an Fehlern passiert ist – was natürlich auch einzelnen Gemeinden passiert ist, das muss man sagen –, gilt es ganz sicher ein für alle Mal für die Zukunft zu verhindern. Wir arbeiten hier auch auf europäischer Ebene an Regelungen, um europaweit einen Einklang herzustellen, das betrifft aber vor allem die Nationalstaaten.
Zusammenfassend – weil von Bundesrat Schennach schon moniert worden ist, konkreter zu werden –: Es ist richtig, was Sie sagen, nur ist es in manchen Bereichen zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht möglich, konkreter zu werden. Ich kann Ihnen beim besten Willen nicht sagen, was die Bildungsministerin bis wann umsetzen kann in den Bereichen, die Sie angesprochen haben, was und wie und bis wann der Gesundheitsminister, der hier angesprochen ist, die einzelnen Punkte im Bereich der Reform des Gesundheitswesens umsetzen wird, oder der Sozialminister.
Aber richtigerweise sind von Ihnen diese Fragen angesprochen worden, die enorm kostenintensiv sind und kostenintensiver werden, auch wenn wir es effizienter gestalten.
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