Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 13)
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Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
Dr. Karl Renner Ring 1-3 06. Juli 2010
1017 Wien GZ: BMeiA-I9.8.33.02/0004-I.2a/2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 22. Juni 2010 (Pkt. 21 des Beschl.Prot. Nr. 65) der Herr Bundespräsident am 28. Juni 2010 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen über die Errichtung einer Internationalen Anti-Korruptionsakademie erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesministerium für
europäische und internationale
Angelegenheiten
BMeiA-I9.8.19.03/0019-1.2/2010
Übereinkommen über die Errichtung einer
Internationalen Anti-Korruptionsakademie;
Verhandlungen
V o r t r a g an den M i n i s t e r r a t
Die Republik Österreich, unterstützt vom Land Niederösterreich, bemüht sich seit Jahren um die Errichtung einer Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) in Laxenburg. In Zusammenarbeit mit dem United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO – INTERPOL) wird das Projekt derzeit inhaltlich finalisiert. Zunächst war an eine Errichtung der IACA durch INTERPOL gedacht (vgl. das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO – INTERPOL) über den
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