BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 24

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sichts­punkt des Bundesrates ein guter Tag für die Republik. Die Lissabon-Begleit­novelle ist viel zu lange politisch blockiert gewesen. Es wäre für unser Land gut gewesen, wenn wir diese klaren Regelungen früher hätten beschließen können. Es ist ein besonderer Tag für den Bundesrat, denn es geschieht ja, Gottfried Kneifel hat schon darauf hingewiesen, nicht so oft in diesem Land, dass ein Gesetzesvorschlag des Bundesrates – wir haben einen Gesamtantrag erarbeitet, wenn auch auf der Basis der Regierungsvorlage – vom Nationalrat beschlossen wird und dann wieder zu uns als letzter parlamentarischer Instanz – in jedem Fall, aber eben auch in diesem Fall – zurückkommt.

Der Nationalrat hat nicht nur unseren Änderungsvorschlägen vollinhaltlich zugestimmt, sondern er hat das auch schon am Beginn im Ausschuss zum Ausdruck gebracht, als die Verhandlungen dort eben nicht – Entschuldigung, Herr Staatssekretär – auf der Basis der Regierungsvorlage, sondern auf der Basis des Antrags des Bundesrates be­gonnen wurden. Das ist ungewöhnlich, das ist auch ein bisschen eine Auszeichnung, es ist aber auch Ausdruck der Tatsache, dass wir uns redlich bemüht haben, eine vernünftige Formulierung, keine, die sozusagen „Bundesratsimperialismus“ beinhaltet, zu finden. Es gibt Abstufungen in den Rechten, und der Kernpunkt ist natürlich, dass wir uns von der Möglichkeit der Nutzung der Subsidiaritätsklage nicht ausschließen lassen wollten.

Die seinerzeitige Beschlussfassung über diesen Antrag ist sozusagen auch damals mit wohlwollendem Nicht-Mitstimmen der FPÖ zustande gekommen. Frau Bundesrätin Mühlwerth hat angekündigt, heute wohlwollend dagegen stimmen zu wollen – das ist zweifellos eine Bereicherung des parlamentarischen Vokabulars, aber wir wissen das, wir haben so vielen Gesetzen nicht wohlwollend zugestimmt; es geht auch in der anderen Richtung. (Heiterkeit.)

Die FPÖ hat dem Vertrag von Lissabon nicht zugestimmt, sie lehnt ihn ab – die Frau Kollegin hat das wiederholt. Ich verstehe innerhalb gewisser Grenzen ihr heutiges Abstimmungsverhalten, aber es ist klar, dass die große Mehrheit sowohl des Nationalrates als auch dieses Hauses diese Lissabon-Verfassungsgesetznovelle für richtig und vor allem für notwendig hält.

Ich habe nicht die Absicht zu wiederholen, was Kollege Kneifel schon über die Entwicklung gesagt hat, aber klar ist, dass die Europäische Union ein Projekt mit zwei Seiten ist: Auf der einen Seite kann die Europäische Union ihre Aufgabe nur dann erfüllen, wenn es tatsächlich mehr Gemeinsamkeit gibt. Es ist in höchstem Maße widersprüchlich, wenn in vielen nationalen Diskussionen an verständlichen und nicht ganz so verständlichen Punkten die Forderung auftaucht: Aber das muss ja nun wirklich Brüssel lösen!, und es gleichzeitig große Zurückhaltung gibt, wenn es darum geht, Kompetenzen an die Europäische Union abzutreten. Ich glaube nicht, dass ich mich in besonderer Weise als Prophet betätige, aber es ist ganz klar, dass der Bedarf an gemeinsamen Regelungen über den heutigen Rechtsstand des Vertrages in Zukunft noch hinausgehen wird und hinausgehen muss. Wenn diese Europäische Union ihre Aufgabe erfüllen soll, dann muss sie ein hohes Maß an Regelungs­möglichkeiten haben. Aber das ist eben nur die eine Seite.

Die andere Seite: Gegenüber den Mitgliedstaaten, deren Parlamenten, aber vor allem auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieser Mitgliedstaaten muss es real, nicht nur auf dem Papier, Mitbestimmungs-, Korrektur- und Einspruchsmöglichkeiten geben. Das hat es bisher in dieser Form überhaupt nicht gegeben. Die Philosophie der Europäischen Union war stets: Die nationalen Parlamente – und in Wirklichkeit auch die nationalen Bürger – sollen sich mit ihren nationalen Regierungen auseinan­der­setzen, sollen ihnen Aufträge für die Ratssitzungen mit auf den Weg geben, sollen ihnen sagen, welche Vorschläge sie unterbreiten sollen, aber es gibt keinen direkten


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