Kontakt zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten. Das hat sich in zunehmendem Maße als untragbar erwiesen. Das kann man von nationalen Parlamenten nicht erwarten – noch dazu, das sage ich jetzt in Klammer, weil nationale Regierungen irgendwie eine immanente Tendenz haben, eine Mehrheit in ihrem jeweiligen Parlament zu haben, und daher dieses Scrutinizing ein bisschen problematisch ist, weil man ja der eigenen Regierung nicht unbedingt Probleme bereiten möchte.
Es ist also zum ersten Mal so, dass es diesen Direktkontakt mit den nationalen Parlamenten gibt. Und wenn – das dauert mir schon viel zu lange – die Rechtsgrundlagen für das Europäische Bürgerbegehren endlich geschaffen sein werden, gibt es auch für die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Brüssel direkt zu sagen, was man haben möchte oder, im Fall der Subsidiarität, was man sicherlich nicht haben möchte.
Gottfried Kneifel hat darauf hingewiesen, dass wir geübt haben, wie das mit der Subsidiarität ist – wir waren gar nicht schlecht. Und ich sage dazu: Auch die Kommission hat geübt. Die damals zuständige Kommissarin und Vizepräsidentin hat darauf hingewiesen, dass es faszinierend ist, ihren Beamten zuzuschauen, wie sie lernen müssen, sich mit Widerspruch auseinanderzusetzen. Das waren sie bis dahin nicht gewohnt.
Es ist auch unsere Aufgabe, diesen Gewöhnungsprozess fortzusetzen, wobei – nicht im Vertrag, nicht in diesem Gesetz – der strukturierte Dialog ja auch solch ein Element, zwar nicht der formalen Mitbestimmung, aber eines fruchtbaren Dialoges sein kann und hoffentlich sein wird, nämlich einfach in Stellungnahmen, die sich nicht auf die Subsidiarität, sondern auf Inhalte beziehen, der Kommission im Vorfeld – in einem inoffiziellen Begutachtungsverfahren, wenn man will – zu sagen, welche Regelungen man für ausbaufähig und welche für kritikwürdig hält. Ich glaube, wir sollten auch von dieser Möglichkeit Gebrauch machen – und wir haben es in einem konkreten Fall auch schon getan, ebenso wie der Nationalrat –, den Dialog zu eröffnen, damit diese Brücke zwischen den Nationalstaaten und der Kommission nicht zu einem Steg, sondern zu einer stark befahrenen Autobahnbrücke wird.
Die Novelle, die wir heute zweifelsfrei mit großer Mehrheit beschließen werden, bringt eine weitestgehende Gleichstellung des Bundesrates mit dem Nationalrat in der Ausübung der Rechte, die den nationalen Parlamenten zustehen – auf gleicher Augenhöhe wie der Nationalrat, aber eben auch unabhängig von diesem. Was immer wir beschließen, ist unsere Angelegenheit, nach gründlichen politischen Erwägungen, und geht direkt an die Adressaten.
Wir wissen und wir haben gelernt, wie kurz im Subsidiaritätsverfahren die acht Wochen sind. In unserem Fall sind sie besonders kurz, weil wir uns ja an die Länder zu wenden haben – ich korrigiere mich –, an die Landtage zu wenden haben, weil dieser Dialogprozess ein parlamentarischer ist.
Das wird zu gewissen Anpassungsschwierigkeiten in den Bundesländern führen. Wir haben bislang die Kooperation mit den Landesregierungen beziehungsweise deren Verbindungsstelle gepflegt. Ich meine, fragen kann man jeden, aber unsere Partner sind die neun Landtage, und dass sich die in jeder Verästelung der Aufgabe, die auf sie zukommt, bewusst sind, würde ich in Zweifel ziehen, aber es ist unsere Aufgabe, sie für die Mitarbeit und zur raschen Mitarbeit zu gewinnen, denn es ist gar keine Frage: Acht Wochen sind, wenn man sozusagen Meinungen einholt, sehr knapp. Und ich weiß – Gottfried Kneifel weiß es, und Kollege Keuschnigg weiß es –, dass im Übungsverfahren kein einziges Mal rechtzeitig genügend Stellungnahmen eingelangt
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