BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 29

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Gleichzeitig erhält auch der Ausschuss der Regionen neue Rechte, nämlich ein Klage­recht vor dem Europäischen Gerichtshof, wenn gegen das Subsidiaritätsprinzip ver­stoßen wurde oder regionale oder kommunale Zuständigkeiten verletzt wurden.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es geht nun darum, all diese theoretischen Maß­nah­men, für die wir heute die rechtliche Basis beschließen, mit Leben zu erfüllen und in die Praxis umzusetzen. Wie wir das machen werden, wird die Zukunft zeigen. Ich bin überzeugt davon, dass es dafür nicht nur weiterhin einer ganz, ganz aktiven Tätigkeit aller Bundesrätinnen und Bundesräte, des Bundesrates an sich und auch seines Europaausschusses bedarf, sondern sicher noch vieler anderer Aktivitäten, und dass die Vernetzung mit den Landtagen und den Kommunen stattfinden muss, um diese Arbeit wirklich so effizient wie möglich gestalten zu können.

Ich denke – Kollege Konecny hat darauf hingewiesen –, es wird vor allen Dingen auch auf uns ankommen, darauf, dass wir Informationen so rasch wie möglich weitergeben, um Stellungnahmen eben in der erforderlichen Zeit zu bekommen. Da gibt es noch einige Hürden zu nehmen. Kollege Konecny hat auch auf die Probleme der Landtage hingewiesen. Auch ich bin überzeugt davon, dass es noch längst nicht allen Landtagen wirklich klar ist, wie aktiv ihre Rolle in Zukunft sein wird und wie knapp die Fristen bemessen sind. Da wird es noch einiges an Aktivitäten geben müssen.

Natürlich sind auch die Kommunen aufgerufen, die neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und in die Praxis umzusetzen, unabhängig davon – ehrlicherweise gesagt –, wie viele Sitze der Städte- und Gemeindebund zukünftig im Ausschuss der Regionen haben wird, denn es gibt zahllose Aktivitätsmöglichkeiten jenseits dieser Sitzfrage.

Derzeit wird ja unter dem Vorsitz von Salzburg und Vorarlberg am Aufbau einer Län­derkonferenz unter dem Titel „Subsidiaritätskontrolle“ unter Beteiligung von Vertretern der Landtagskanzleien, des Bundesratsdienstes und des österreichischen Städte- und Gemeindebundes gearbeitet. Das ist noch nicht ganz fertig. Wir gehen davon aus, dass im nächsten Jahr fertiggestellt sein wird, wie die gesamte Abwicklung zu ge­schehen hat, um eben auch die Kommunikation und die Koordination zwischen den einzelnen Bereichen zu verbessern.

Wir alle sind ja auch in den Landtagen unserer Bundesländer vertreten. Viele von uns arbeiten aktiv in der Kommunalpolitik. Es liegt nun auch an uns, diese Chance zu nützen, denn es geht nicht nur um die Aufwertung des Bundesrates und die Stellung des Bundesrates, sondern es geht einfach auch um die aktive Mitarbeit und Mit­bestimmung aller relevanten Gebietskörperschaften, um Informationsweitergabe, um Vernetzung.

Ich sehe darin auch eine weitere Chance, Europa den Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen und aufzuzeigen, dass es eben nicht stimmt, dass alles, was schlecht ist, aus Brüssel kommt. Es liegt an uns, diese Lissabon-Begleitnovelle auch in die Praxis umzusetzen und die Möglichkeiten der Kontrolle und der Mitgestaltung zu nutzen.

Ich nehme an, dass dieser doch sehr erfreuliche Tag heute trotz des heißen Sommers auch die notwendige Aufbruchsstimmung mit sich bringt, dass wir diese Arbeit spätestens im Herbst voll Freude und Elan angehen werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

9.51


Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte.

 


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