Vor allem ist diese Regierungsvorlage aber deshalb abzulehnen, weil sie moralisch äußerst fragwürdig ist, und zwar aufgrund der Vorgeschichte. Grundlage für diese Regierungsvorlage ist ein Rechtsstreit, der sich bis zum Europäischen Gerichtshof gezogen hat, welcher dann festgestellt hat, dass die bisherige Praxis bei der Anrechnung von Vordienstzeiten und der Festlegung von Vorrückungsstichtagen abzustellen ist, weil zum Nachteil der Beamten, und dass es einer gesetzlichen Korrektur bedarf.
Was macht aber unsere Frau Bundesministerin? – Anstatt diese Korrektur im positiven Sinne für die Bediensteten vorzunehmen, anstatt dieser Aufforderung des Europäischen Gerichtshofes im Sinne der Beamten und Vertragsbediensteten der Republik Österreich zu entsprechen, konfrontiert unsere Ministerin uns mit einer Regierungsvorlage, durch die genau das prolongiert wird, was bis jetzt rechtswidrig war.
Meine Damen und Herren, so geht man mit seinen Beamten nicht um! Wir reden hier von Richtern, von Staatsanwälten, von Angehörigen des Bundesheeres, von Angehörigen der Justiz und natürlich auch von Angehörigen der Exekutive.
Die Annahme dieser Regierungsvorlage bedeutet einen Einkommensverlust von mehreren hundert Euro. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird so lange gedreht, bis eine gesetzeskonforme und kostenneutrale Reparatur herauskommt.
Nicht die Kosten sind für die betreffenden Beamten maßgebend, sondern der gesetzliche Anspruch. Deshalb fordern wir auch weiterhin die Anrechnung von eineinhalb Biennalsprüngen, eine Neufeststellung der Vordienstzeiten und eine Nachzahlung der zustehenden Bezüge. (Bundesrat Perhab: Wir ham’s ja!)
Diese von den Regierungsparteien beschlossene Regierungsvorlage bringt massive Verschlechterungen bei der Exekutive. Mit Zustimmung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wird dieser Gesetzentwurf zum Vorrückungsstichtag-Neu beschlossen. Dadurch wird zwar die Altersdiskriminierung abgeschafft, doch der Anspruch auf die Anrechnung der eineinhalb Biennalsprünge, auf die Nachzahlung der zustehenden Bezüge und auf Berücksichtigung beim Pensionsrecht entfallen.
Dabei – ein gerichtlich festgestelltes Unrecht wird nachträglich legitimiert – handelt es sich um ein bedenkliches Rechtsverständnis seitens des Dienstgebers. Für Banken- und EU-Schuldensünder wurden Gesetze geschaffen, um diesen Geld zuschanzen zu können (ironische Heiterkeit bei der ÖVP), aber auf der anderen Seite werden bestehende Gesetze geändert, um den eigenen Staatsdienern Geld vorenthalten zu können.
Leider haben die rot-schwarzen Gewerkschafter stillschweigend zugestimmt und diese Änderungen auch noch als Erfolg verkauft. (Bundesrat Mag. Klug: Nur weil man bei Verhandlungen nicht dabei ist, kann man nicht davon ausgehen, dass wir stillschweigend zugeschaut haben!) Dazu möchte ich ein Beispiel anführen. (Bundesrat Mayer: Aber ein gutes, bitte!)
Die Polizeipraktikanten haben mit 15 Jahren nach Beendigung der Schulpflicht ihre dreijährige Ausbildung begonnen. Diese Polizeipraktikanten können zwar erst ab dem 18. Lebensjahr mit ihren Vorrückungen in die nächste Gehaltsstufe beginnen – das war bis jetzt so –, aber für die Urlaubsvorrückung und für die Jubiläumszuwendung haben die Jahre vor dem 18. Lebensjahr mitgezählt.
Nach den neuen Bestimmungen sind diese Fristen auf das 43. Lebensjahr erhöht worden und haben sich daher um drei Jahre verschlechtert. – Und das sind laut Aussagen unserer Beamtenministerin „keine Verschlechterungen“!
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