BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 49

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11.07.36

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Na ja, Herr Kollege Ertl, da tun wir zwei uns ein bisschen schwer mit dieser Materie, denn die massiven Verschlechterungen (Bun­desrat Ertl: 3 Jahre!), die du da angesprochen hast, kann ich in dieser Weise nicht nachvollziehen.

Ich glaube, wir sind uns einig, dass der Europäische Gerichtshof im sogenannten HÜTTER-Urteil festgestellt hat, dass bei der Anrechnung von Vordienstzeiten zur Ermittlung des Vorrückungsstichtages Zeiten, die vor dem 18. Lebensjahr liegen, gegenüber Zeiten, die nach dem 18. Lebensjahr liegen, nicht diskriminiert werden dür­fen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Das sogenannte HÜTTER-Urteil sagt das ja aus.

Damit wurde die Schaffung einer europarechtskonformen Neuregelung zur Ermittlung von anrechenbaren Zeiten für die besoldungsrechtliche Einstufung erforderlich, die nicht auf ein Geburtsdatum abzielt. Ich denke, auch darüber sind wir einer Meinung, oder?

Ich kann jetzt wirklich nicht nachvollziehen, wo hier haarsträubende legistische Fehler gemacht wurden. Das ist anscheinend eine Verallgemeinerung Ihrerseits. Ich würde also wirklich ersuchen, sich noch einmal im Detail mit dieser Materie auseinan­der­zusetzen und diese Fehler dann aufzuzeigen.

Ich kann vielleicht nachvollziehen den Kritikpunkt betreffend die Polizeipraktikanten. Das höre ich heute auch zum ersten Mal. Ich weiß, dass diese Personen mit 15 Jahren eine dreijährige Berufsausbildung machen und diesen Lehrberuf des Polizeibeamten erlernen. Ich weiß nicht, ob es dieses Modell immer noch gibt. Gibt es das immer noch? (Bundesrat Ertl: Das Modell gibt es nicht mehr, aber es gibt noch Betroffene!) Eben. – Ja, klar gibt es Betroffene, die damals die Ausbildung gemacht haben. Des­halb hat die Frau Kollegin Tamandl auch nicht so unrecht gehabt, als sie den derzeitigen Status erwähnt hat, ist es doch jetzt meistens so, dass jemand eine Berufsausbildung macht und dann in den Polizeidienst übertritt, die Polizeischule macht und dann Exekutivbeamter wird. Also so weit von der Realität weg ist sie da nicht gelegen.

Aber ich weiß, dass es diese Praktikantenausbildung gegeben hat. Ich kenne selber einige Kollegen, die diese „Polizeilehre“ – unter Anführungszeichen – gemacht haben. (Bundesrat Ertl: Für Urlaub und Jubiläumszuwendung werden diese drei Jahre nicht gerechnet!) – Ja, aber sonst wurden im Bereich Urlaub und Jubiläumszuwendung ganz klare Anpassungen gemacht, wodurch alle Kolleginnen und Kollegen einen Vorteil haben. Sie werden dadurch nicht benachteiligt. (Bundesrat Ertl: Sie werden um 3 Jahre benachteiligt!) Das ist jetzt eine Herumreiterei auf diesem Berufsbild. Aber wir kommen noch dazu, Herr Kollege Ertl.

Außerdem, wenn Sie sagen, dass es jetzt durch diese Regelung eine massive Ver­schlechterung von mehreren hundert Euro gibt: Wo ist diese Verschlechterung? Wer bekommt mehrere hundert Euro weniger? (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.) Wir mussten ja eine Anpassung vornehmen, dass diese Vordienstzeiten mit angerechnet werden. Das ist ja ein Vorteil, wenn jetzt mehr Vordienstzeiten angerechnet werden. Das muss ja aufkommensneutral sein, das kann ja nicht einen Verlust von mehreren hundert Euro mit sich bringen. Das ist ja ein Nonsens!

Noch ganz kurz zu den wesentlichen Neuerungen. – Die besoldungsrechtliche Ein­stufung erfolgt, wie erwähnt, für alle öffentlich Bediensteten in Zukunft nicht mehr mit dem 18. Lebensjahr, sondern mit der 9. Schulstufe. Das wurde auch vom Verfas­sungsdienst des Bundeskanzleramtes als rechtskonform eingestuft. Da dieser Zeitpunkt im Nahbereich des 15. Geburtstages liegt, wurde es notwendig, den Verbleib


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