BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 55

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundes­rätin Kemperle. – Bitte.

 


11.28.19

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Wertes Präsidium! Herr Bundes­minister – danke, dass Sie trotz Urlaub zur Diskussion dieses Themas hierher in den Bundesrat gekommen sind! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Nach diesen Ausführungen von Frau Bundesrätin Michalke eben ist mir irgendwie nicht klar, was die Freiheitliche Partei überhaupt will. Zum einen wurde erwähnt, dass die Mindest­sicherung eigentlich zu niedrig ist und daher nicht zum Überleben reicht, zum anderen wird darauf hingewiesen, dass sie im Grunde genommen viel zu hoch ist und man damit Tachinierer schafft. Weiters spricht sie ständig von einem „Grundeinkommen“, das die Mindestsicherung ganz sicher nicht ist. Es wurde ausdrücklich immer darauf hingewiesen, dass sie kein Grundeinkommen sein wird beziehungsweise sein soll. Ich glaube, bis dato haben einige Ihrer Partei, Frau Kollegin, überhaupt nicht begriffen, worum es bei der Mindestsicherung tatsächlich geht.

Es geht darum, Menschen abzusichern, wo wir wissen, wie deren Einkommens- bezie­hungsweise Lebensverhältnisse sind. Es geht auch darum, dass es endlich eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe gibt, die ja bis jetzt in jedem Bundesland in jeweils unterschiedlicher Form geregelt ist. Und es geht auch darum, dass es zu einer bedarfsgerechten Mindestsicherung kommt und nicht zu einem Grundeinkommen.

Es wurden sehr lange und zähe Verhandlungen geführt, aber wenn wir bedenken, dass fast 13 Prozent der Österreicher/Österreicherinnen armutsgefährdet sind – das sind immerhin rund 1 Million Menschen –, dann glaube ich, dass es ein sehr guter Weg ist, derartige Vorkehrungen zu treffen, um zumindest einmal Schritte in Richtung Armutsbekämpfung zu setzen.

Uns is­t es auch nicht so recht, dass diese Mindestsicherung „nur“ – unter Anfüh­rungs­zeichen – 744 € zwölf Mal im Jahr ausmacht. Wir hätten es auch viel lieber gesehen, wenn wir mit unserem Koalitionspartner dahin gehend übereingekommen wären, dass sie 14 Mal ausbezahlt wird. Dies hätte letztendlich zu einer noch besseren Absicherung jener Menschen beigetragen, die es notwendig haben, bei denen man darauf achten sollte, dass es nicht zu einer noch höheren Armutsgefährdung kommt.

Es gibt natürlich auch Transferleistungen in unserem Staat, und ich muss sagen, positiverweise gibt es diese Transferleistungen, denn gäbe es sie nicht, wäre der Prozentsatz der armutsgefährdeten Menschen in unserem Land noch weitaus höher; er läge bei fast 43 Prozent. Das muss bei Maßnahmen wie etwa der Einführung der Mindestsicherung auch berücksichtigt werden.

Zum anderen – weil immer wieder Beispiele wie auch das dänische Modell hinsichtlich Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt angeführt werden – verstehe ich Sie nicht ganz, weil Sie genau die Grundzüge dessen beschrieben haben, was bei uns das AMS macht: Leute weitervermitteln, qualifizieren, denn mit dem Arbeitslosengeldbezug verbunden ist die Bereitstellung der Arbeitskraft. Das heißt, man muss arbeitsbereit, arbeitswillig, arbeitsfähig sein. Diese drei Grundvoraussetzungen müssen in einem Zusammenhang stehen. Deswegen verstehe ich Sie nicht ganz. Vielleicht sollte man über das AMS „Arbeitspool“ schreiben, dann würde man es vielleicht besser und vielleicht auch anders verstehen.

Vom Grundsatz her glaube ich, dass es notwendig ist, diese Mindestsicherung einzu­führen. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Mindestsicherung keine soziale Hänge­matte ist, sondern ein Grundrecht für Menschen darstellt, ihr Überleben gesichert zu bekommen. Es ist weiters darauf hinzuweisen, weil immer wieder gesagt wird, dass Menschen deswegen nicht in Arbeit gebracht werden, weil sie „so viel“ – unter


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