Anführungszeichen – erhalten würden, dass die Mindestsicherung doch um einiges unter dem liegt, was im Kollektivvertrag bereits mindestens vorgeschrieben ist, nämlich ein Mindesteinkommen von 1 000 € brutto; in der Regel liegen die Kollektivverträge bereits bei zirka 1 200 €. Das heißt, die Mindestsicherung liegt weit darunter, und ich glaube nicht, dass diese für die Menschen einen Anreiz zum Nichtarbeiten bietet. Also ich glaube nicht, dass jemand freiwillig in die Arbeitslosigkeit geht beziehungsweise dort verbleibt.
Ich glaube, dass es ein guter, ein erster, ein wichtiger Schritt ist, diese bedarfsorientierte Mindestsicherung zu beschließen. Es ist ein Anfang, auf dem wir weiter aufbauen können; ein Anfang, zur Absicherung der Menschen in unserem Land beizutragen. Wir werden gerne unsere Zustimmung dazu geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Strohmayer-Dangl.)
11.34
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, bitte ich die Berichterstatterin um den Bericht zu Tagesordnungspunkt 6, der irrtümlich noch nicht erstattet worden ist. – Bitte.
Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, daher komme ich sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir setzen die Debatte fort. Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Hammer. – Bitte.
11.35
Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute die Bedarfsorientierte Mindestsicherung – zum einen die Maßnahmen auf bundesgesetzlicher Ebene, zum anderen die Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern. Das ist sicher ein wichtiger Schritt in Bezug auf die Armutsbekämpfung, ich möchte aber auch gleich zu Beginn in die Diskussion mit einbringen, dass die Transparenzdatenbank zwar jetzt nicht zur Beschlussfassung vorliegt, sie aber in den Verhandlungen und in den weiteren Absichtserklärungen im Zusammenhang mit der Mindestsicherung auch besprochen worden ist, denn Armutsbekämpfung ist das eine, das andere ist, mit der Transparenzdatenbank zu klären, ob die soziale Treffsicherheit gegeben ist, und zu versuchen, etwaigen Missbrauch im Sozialbereich auszuschalten.
Bevor ich mich näher mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beschäftige, möchte ich als Länder- und auch als Gemeindevertreter schon festhalten, dass es nicht so war, dass vor der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung die Sozialhilfe nicht geregelt war. Man hat oft in der medialen Diskussion ein bisserl den Eindruck gewonnen, wenn jetzt nicht die Mindestsicherung beschlossen wird, dann stehen die Leute mehr oder weniger ohne alles da. – Das ist nicht der Fall, weil die Länder und vor allem die Gemeinden in den letzten Jahren im Bereich der Sozialhilfe sehr viel geleistet haben und auch beträchtliche Mittel eingesetzt haben, teilweise – ich komme aus Oberösterreich, und in Oberösterreich lagen die Richtsätze schon entsprechend darüber – auch über dem Niveau der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.
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