Was ein wichtiger und sinnvoller Schritt im Zusammenhang mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist – das wurde auch schon angesprochen –, ist die Vereinheitlichung der Sozialhilfe in den Bundesländern, also eine bundesweit einheitliche Regelung. Ich denke, die Bedürfnisse der Menschen und auch der Armutsbegriff sind überall gleich, deshalb sollte man das auch entsprechend regeln.
Es ist, glaube ich, auch richtig – es ist in der Artikel-15a-Vereinbarung mit enthalten –, dass man ein sogenanntes Verschlechterungsgebot mit aufgenommen hat, das sicherstellt, dass dort, wo die Leistungen bis jetzt schon höher waren, das Niveau nicht verändert wird. Ich sage aber gleich dazu, ich halte es schon für sinnvoll, dass diese höheren Leistungsniveaus mehr oder weniger aufsaugend gestellt werden, sodass sich die Niveaus in den einzelnen Bundesländern, wenn die Mindestsicherung zu valorisieren ist, irgendwann einmal an ein einheitliches Leistungsniveau annähern. Ich glaube, das sollte schon so sein. Wenn man vereinheitlicht, dann sollte sich das auch entsprechend einschleifen, dass man einheitliche Tarife hat.
Es ist angesprochen worden – und ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, dazu bekennt sich die ÖVP ganz massiv –: Es muss einen entsprechenden Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Bedarfsorientierter Mindestsicherung geben. Deshalb stehen wir ganz eindeutig dazu, dass diese Mindestsicherung zwölf Mal ausbezahlt wird. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Kleinverdiener, die es natürlich auch gibt. Es ist eine faire Sache, dass man das entsprechend berücksichtigt. Der ÖVP war es in den Verhandlungen wichtig, dass man das Niveau, auch das Leistungsniveau, so festschreibt, dass doch ein Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Bedarfsorientierter Mindestsicherung gegeben ist. Das sollte auch so sein. Der Betrag von 744 € entspricht dem Ausgleichszulagenrichtsatz, und das ist, glaube ich, ein richtiger Ansatz.
Zur Vereinheitlichung der Sozialhilfe möchte ich an dieser Stelle sagen, ich glaube, bei dieser offenen Sozialhilfe ist das sinnvoll im Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung. Bei der geschlossenen Sozialhilfe – was auch manchmal diskutiert wird –, glaube ich, sollte man keine Vereinheitlichung anstreben, denn das würde in manchen Bundesländern eine Nivellierung nach unten bringen, vor allem bei den Heimen, bei den mobilen Diensten und dergleichen.
Wichtig bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung scheint auch zu sein – ich glaube, das ist wirklich ein Grundbedürfnis, eine wichtige Grundversorgung –, dass alle Bezieher in die Krankenversicherung einbezogen sind. Der Zugang zu medizinischen Leistungen, zur Gesundheit sollte auf jeden Fall möglich sein.
Jetzt komme ich zu einem Schlüsselpunkt, der auch schon angesprochen worden ist und auf den man größtes Augenmerk legen muss: die Verknüpfung mit dem Arbeitsmarkt, mit dem Arbeitsmarktservice. Die Arbeitsfähigkeit und die Arbeitswilligkeit, vor allem die Arbeitswilligkeit, müssen Grundbedingung für die Gewährung von Leistungen sein. Es sollte das höchste Ziel sein, dass man BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert, und all jenen, die arbeitsfähig, aber nicht arbeitswillig sind, sollen auch keine Leistungen gebühren. Darauf muss man entsprechend achten. Es ist ja schon oft von der sogenannten sozialen Hängematte gesprochen worden. Das darf es eben nicht sein, sondern die Mindestsicherung sollte ein Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt sein, dann ist das auf jeden Fall eine gute Sache.
Ich glaube, es sollte so sein, dass alle, die Leistungen und Hilfe brauchen, diese auch bekommen, nicht aber diejenigen, die arbeiten könnten, aber einfach nicht arbeiten wollen. Ich glaube, die sollten möglichst schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Hoffentlich geht die Rechnung auf!)
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