BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 69

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12.22.538. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 ge­än­dert werden (770 d.B. und 823 d.B. sowie 8349/BR d.B. und 8358/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um den Bericht.

 


12.23.13

Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Sozi­ales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bun­des­behindertengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkom­men­steuergesetz 1988 geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.24.06

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. – Keine Frage, die Überarbeitung der Einschätzverordnung ist eine wichtige Sache. Ich bin auch froh darüber, dass das passiert ist, dass auch psychische Erkrankungen inzwischen als Beeinträchtigung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben anerkannt werden.

Aber letztendlich möchte ich schon noch darauf hinweisen, dass es mit der Aner­kennung allein nicht getan ist, sondern dass man auch Maßnahmen setzen muss, damit Menschen trotz ihrer Behinderung oder trotz der Behinderung möglichst gleich­wertig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, angefangen von Kindergarten und Schulintegration, weiter über Integration in der Arbeitswelt, Betreuung, Wohnen et cetera, et cetera. Da gibt es noch immer Bereiche, in denen es nicht so einfach geht.

Wichtig ist die finanzielle Absicherung, wichtig ist die Beseitigung von Diskriminierung, und ganz besonders wichtig ist die Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt. Da wir durch die neue Einschätzverordnung jetzt wahrscheinlich einen größeren Kreis von Men­schen haben, die unter diverse Behinderteneinstellungsgesetze und Bundesbehinder­ten­gesetze fallen, muss man einfach auch aufpassen, dass das Angebot nicht nach­hinkt, gerade im Bereich des Arbeitsmarkts und der Unterstützung auf dem Arbeits­markt.

Im Sozialarbeiterbereich gibt es immer wieder Berichte darüber. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es einen Bericht der steirischen Arbeitsassistenz darüber gibt, wie es dort abläuft, wie belastet die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sind, wie sehr und oft sie selbst ein Burnout-Problem haben, weil sie zu viele Men­schen betreuen müssen, weil der Quotendruck zu stark ist, weil die Behinderten­einstellquoten trotz aller Mühen nicht erreicht werden.

 


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