BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 70

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Deshalb möchte ich darum bitten, dass man trotzdem dranbleibt und sich jetzt wahr­scheinlich noch verstärkt bemühen muss, dass man auch dazu beiträgt, dass die Behinderung dann einfach nicht mehr die Behinderung ist, die sie derzeit ist. Es reicht nicht, sie anzuerkennen, man muss auch etwas dagegen tun. Aber natürlich werden wir dem Gesetz jetzt zustimmen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schennach sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.26


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

12.26.479. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pen­sionsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (Sozial­rechts-Änderungsgesetz 2010 – SRÄG 2010) (785 d.B. und 826 d.B. sowie 8359/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um den Bericht.

 


12.27.07

Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­ge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Pensionsgesetz 1965 geändert wer­den, liegt in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.28.27

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer gemeinsamen Resolution anlässlich der Jahreshauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 16. Juni dieses Jahres haben FSG und AAB, sprich FCG, in seltener Einmütigkeit ausdrücklich die Möglichkeit begrüßt, dass im österreichischen Pensionssystem Erwerbs­tätige zwischen den unterschiedlichen berufsständisch organisierten Systemen


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