BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 71

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wechseln können, ohne dadurch Benachteiligungen zu erfahren. Durch eine Veran­kerung der Wartefrist soll jedoch verhindert werden, dass bei einem Wechsel ins ASVG angeblich 15 000 Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit eines früheren Pensions­antrittes in Anspruch nehmen könnten. – Für mich eine sonderbare und nicht nach­vollziehbare Zahl!

Ich möchte festhalten, dass es sich hierbei ausnahmslos um Menschen im pen­sionsnahen Alter handelt. Diese Möglichkeit ist ja bei Gott nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern sie wurde erst durch eine entsprechende gesetzliche Regelung mög­lich gemacht. Nun aber, da sich der Wind wieder einmal gedreht hat, wird von einigen schnell, sehr schnell in der untersten Lade gekramt und von „Privilegien und Schlupflöcher findenden Beamten“ gesprochen. Ja wäre es nicht wahrhaftiger, wenn wir uns einmal darüber Gedanken machten, wie es zu einer solchen Situation über­haupt kommen konnte?!

Aus meiner Erfahrung als langjähriger Leiter des Jobcenters der vormaligen Post­direktion in Innsbruck kann ich Ihnen sagen, dass sich unter den altgedienten Beamten Dinge abgespielt haben, die sprachlos machen. Für Beamte, die diesem Staat weit länger als 40 Jahre getreulich gedient haben, ist es oftmals zu spät, in ein anderes Betätigungsfeld zu wechseln. Wo landen sie? – In einem Jobcenter, und sie versuchen sich in die Pension zu retten!

Ich hatte in meiner Abteilung einen Amtsrat, der wochenlang jeden Tag um 7 Uhr mit der Aktentasche aus dem Haus ging und um 17 Uhr wieder zu seiner Familie heim­kehrte. Er hatte nicht die Kraft, seiner Familie mitzuteilen, dass er schon seit einigen Wochen wegen schwerer psychischer Probleme im Krankenstand war und seine Zeit im Hofgarten totgeschlagen hatte.

Sozialer Abstieg, zum Beispiel durch den Wegfall der Nebengebühren, daraus oftmals resultierende private Dramen bis hin zum Suizid – auch das hat es gegeben – sind die Folgen einer solchen für mich wahrhaft fahrlässigen Politik.

Ich habe Manager erlebt, die sich wie Kopfgeldjäger aufgeführt haben und für die der Begriff „soziales Gewissen“ ein Schimpfwort war. Manager, die einen todkranken Menschen drei Wochen vor der Erreichung des 40‑jährigen Dienstjubiläums um seine Jubiläumszuwendung gebracht haben! Einen Manager, der sich die Taschen mit Erfolgsprämien vollgestopft hat und dann, als er endlich, endlich untragbar wurde, smart lächelnd und mit dem Verweis, dass es sich für ihn ja rentiert hat, das Unternehmen, wie er selbst sagte, mit hoch erhobenem Haupt und einer hohen Abfer­tigung auf seinem Konto verließ – eine tolle Karriere für einen ehemaligen Hunde­flockenverkäufer!

Aber es gibt auch Beamte in mittleren Jahren, die den Weg in die Privatwirtschaft erfolgreich gewagt haben. Das möchte ich auch anmerken. Sie haben Firmen übernommen und auch Firmen gegründet, sie stellen heute ehemalige Kolleginnen und Kollegen in ihren Firmen ein. Das Personalamt schließt Verträge mit Baufirmen, mit Touristikunternehmen, mit Privatsendern, wobei viele, sehr viele überhaupt nicht mehr in ihr Amt zurückkehren wollen.

Was will ich damit sagen? – Sagen will ich, dass Veränderungen grundsätzlich nichts Negatives beinhalten müssen. Aber es muss mit Augenmaß geschehen! Man muss auf die Situation des Einzelnen eingehen, dann gibt es nicht diese Panik, dass sich Menschen in die Pension retten müssen. Auch ältere Mitarbeiter in Staatsbetrieben sollten durch diese Republik Wertschätzung erhalten, denn sie sind ihren Managern anvertraut, aber nicht ausgeliefert.

 


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