zu durchleuchten, die Menschen frühzeitig in Pension schicken, und andererseits um die Ursachen der Krankheit der Betroffenen. So soll es künftig auch einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation geben, bevor die Invaliditätspension in Frage kommt.
Die Untätigkeit bei Prävention lohnt sich für Unternehmen nicht. Laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger entfällt jeder 16. Krankenstandstag in Österreich auf eine psychische Erkrankung. Psychische Erkrankungen: Ich erinnere da an Burnout, Alkoholismus, Depression und vieles andere mehr. Wir brauchen hier eine intelligente, maßgeschneiderte Prävention in den Betrieben, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Zum Schluss möchte ich noch kurz auf die Debatte eingehen, die jetzt immer wieder geführt worden ist und in der es um die Erhöhung des Pensionsantrittsalters, vor allen Dingen um die Erhöhung der gesetzlichen Bestimmungen von 65 Jahren auf 70 Jahre gegangen ist, wie das auch die EU-Kommission in diesem Grünbuch gefordert hat. Ich sehe da für Österreich eigentlich keinen Änderungsbedarf. Wir müssen vielmehr – und das ist, glaube ich, eine der wichtigsten Maßnahmen, um die es dabei geht – das tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche Pensionsalter angleichen. Heute beträgt das Antrittsalter im Durchschnitt bei Männern 58,9 und bei Frauen 57,9 Jahre.
Es müssen – und das ist etwas, was wir auch andenken müssen – spezielle Anreizmodelle für Firmen entwickelt werden, die älteren Menschen die Chance geben, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Es hat wenig Sinn, über eine Anhebung zu diskutieren, wenn heute sogar schon 50-Jährige die Arbeit verlieren, keinen neuen Job mehr finden und oftmals direkt von der Arbeitslosigkeit in die Pension gehen müssen. In Österreich gehen derzeit 40 Prozent aller Invaliditätspensionisten und 30 Prozent sämtlicher Pensionistinnen und Pensionisten direkt aus der Arbeitslosigkeit in den Ruhestand, und dem muss entgegengewirkt werden!
Herr Bundesminister, Ihre Erläuterungen in Brüssel am 9. Juli kann ich nur bekräftigen: Österreich soll kein Land von Frühpensionisten werden! Niemand will freiwillig mit 60 Jahren arbeitslos werden; das ist kein Vergnügen. Man muss versuchen, mit der Wirtschaft gemeinsam vorzugehen, um länger gesund im Erwerbsleben zu bleiben zu können.
Eine Anhebung des Pensionsantrittsalters bei Invaliditätspensionen würde eine Ersparnis von 300 Millionen € bringen. Alles in allem gesehen ist dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 ein Schritt in die richtige Richtung und wird sicher dazu beitragen, bei den Pensionistinnen und Pensionisten ein späteres Antrittsalter zu erreichen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)
12.40
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Hammer. – Bitte.
12.40
Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir befassen uns bei diesem Punkt mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz. Viele Änderungen, die darin enthalten sind, sind Vorschläge der Sozialpartner, die von ihnen auch sozialpartnerschaftlich ausverhandelt wurden. Ich denke, sie sind sinnvoll, weil sie Doppelgleisigkeiten beseitigen, überalterte Bestimmungen beseitigen und allgemeine Rechtsbereinigungen durchführen. Das ist auf jeden Fall zu begrüßen.
Ich kann mich, was die Gesundheitsstraße betrifft, dem Kollegen Todt nur anschließen. Die Erfahrungen des Pilotprojekts in Niederösterreich und in Wien zeigen, dass das
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