BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 74

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eine sinnvolle Maßnahme ist. Dass man das jetzt bundesweit einführt, ist auf jeden Fall eine wichtige Sache.

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, auch Kollege Zangerl hat darüber gesprochen, nämlich über die Möglichkeit des Übertritts vom Beamtensystem ins ASVG-System. Hier versucht man, diese Möglichkeit unattraktiver zu machen. Es bedarf allerdings weiterer Schritte, um diese Möglichkeit hintanzuhalten, denn es kann nicht sein, dass man von einem System ins andere wechselt.

Als Arbeitnehmervertreter sage ich dazu: Ich bekenne mich zur Langzeit­versicher­tenregelung. Sie hatte sicherlich ihre Berechtigung. Es kann aber nicht sein, dass man durch einen Wechsel von einem System ins andere auch diese Vorteile geltend macht. Ich denke, das muss man sich sehr, sehr genau anschauen, weil das dem Pen­sions­system hohe Kosten verursacht und den Versicherten im ASVG-Bereich gegenüber ungerecht ist.

Man muss es sich auch deshalb anschauen, weil man sieht, dass einige Länder oder Gemeinden, vor allem die Stadt Wien, diese Praxis sehr stark pflegen und Überstel­lungen ins ASVG-System durchführen. Das ist ein stiller Finanzausgleich zugunsten der Stadt Wien. Das sollten wir im Sinne des Föderalismus sowie der anderen Länder abstellen.

Hier braucht es noch Änderungen, damit dieser Übertritt nicht möglich ist, weil es eben keinen berechtigten Grund dafür gibt, warum das möglich sein soll. Ich denke, darüber muss man noch nachdenken. In der Grundgesamtheit ist das Sozialrechts-Änderungs­gesetz allerdings eine positive Sache, der wir daher zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.42


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Podgorschek. – Bitte.

 


12.42.58

Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vize­präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mein Vorredner hat schon darauf hinge­wiesen, dass es gilt, diese Hintertür eines Wechsels von einem Versicherungssystem in das andere zu schließen. Dem kann ich nur zustimmen. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich möchte jetzt nicht die Ausführung meiner Vorredner wiederholen. Ich darf vielleicht nur auf ein Beispiel hinweisen, nämlich darauf, wie sehr man letzten Endes darüber nachdenken muss, bei der Harmonisierung der Systeme fortzuschreiten. Wir haben in Oberösterreich zum Beispiel im Bereich der Berufsschullehrer die Situation, dass mittlerweile die Berufsschullehrer, die mit einem Sondervertrag beschäftigt sind, schon wesentlich mehr verdienen als die beamteten Berufsschullehrer.

Sie haben andererseits auch den Vorteil, dass sie sich in der LKUF befinden und daher auch krankenversicherungs- und unfallversicherungsmäßig den Beamten gleichgestellt sind, können aber wesentlich früher in Pension gehen, weil die Lebensarbeitszeit, gerade bei den Damen, schon relativ bald erreicht wird.

Meiner Ansicht nach ist es selbstverständlich, dass dann sehr viele, die sich heute etwa in der Mitte ihres Lebens befinden, sagen: Warum soll ich nicht vom einen System ins andere wechseln, wenn doch das ASVG-System wesentlich mehr Vorteile bringt? Denn: Bei der Pragmatisierung ist es so, dass man relativ spät in Pension gehen kann und dann auch der Vorteil einer Pensionierung oder Beziehung der Pension nicht so hoch ist wie das, was die ASVG-Pensionierten derzeit haben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite