BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 76

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meisten Menschen in Pension gehen. Die Invaliditätspension betrifft viel mehr Men­schen als alle anderen Pensionsarten: Langzeitversichertenpension, normale Alters­pension, Korridorpension, Pension im Zusammenhang mit Schwerarbeit oder Nacht­schicht.

Das heißt, wir haben bei der Invaliditätspension ein echtes Problem. Wir haben 74 000 Anträge pro Jahr, 30 000 werden genehmigt, und diese Zahl von 74 000 wird nicht weniger – das ist ein echtes Thema!

Darum versuche ich, diesbezüglich zu sensibilisieren. Ich werde hier nur einmal etwas sagen, das nach außen nicht statthaft ist: Wenn ich die I-Pensionsantritte aus allen Pensionsantritten herausnehme, dann geht der Durchschnitt Österreichs mit 62,5 Jah­ren in Pension.

Die „Langzeitversichertenpensionisten“ gehen nämlich schon lange mit 61 Jahren in Pension, die „Korridorpensionisten“ mit 62 Jahren und so weiter. Unsere wirkliche Heraus­forderung ist die I-Pension. Das sind aber nicht Menschen, die flüchten. Man flüchtet ja nicht, um 650 € Pension zu beziehen – das ist nämlich die Durchschnittspension der Frauen. Da geht es nicht darum, „abzuhauen“ und 650 € zu kassieren, nein, da gibt es Themen, da gibt es Sensibilität.

Die durchschnittliche Bezugsdauer eines „I-Pensionsmenschen“ beträgt 17 Jahre, diejenige eines Alterspensionisten beträgt hingegen 22 Jahre. Der Alterspensionist geht aber zwölf Jahre später in Pension, der I-Pensionist um zwölf Jahre früher, hat nur 17 Jahre Durchschnittsbezug, und dann verabschiedet man sich vom Leben – Entschuldigen Sie, im Pensionsrecht ist das so.

Demzufolge ist dort der Ansatz zu tätigen, dort ist zu schauen, was wir mit diesen Menschen tun können. Denn – ich darf das, was Herr Bundesrat Todt gesagt hat, noch präzisieren –: Wenn es uns gelingt, alle I-Pensionsantritte ein Jahr später stattfinden zu lassen, nur ein Jahr, dann haben wir ad hoc 300 Millionen € Minderausgaben. Wenn wir davon 50 Millionen € für Rehabilitation und alles, was da sonst noch notwendig ist, in die Hand nehmen, haben wir immer noch Minderausgaben von 250 Millionen €.

Das ist die Challenge, die Herausforderung. Darum bin ich so engagiert, wenn es darum geht, zu schauen, was wir einerseits durch Rehabilitation tun können, was andererseits die Wirtschaft anbieten kann, damit Menschen länger und gesünder im Arbeits- beziehungsweise Erwerbsleben bleiben können, und natürlich auch, was die Betroffenen dazu leisten können – eben alle gemeinsam.

Ich versuche also, die Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren, sage aber gleich dazu: Es gibt natürlich im Herbst ein Gesamtkonzept, wo das alles dabei ist. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Michalke und Zangerl.)

12.52


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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