BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 79

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nalen Auszeichnungen und kommerziellen Erfolge sind Beweis für die außer­gewöhn­liche Qualität der heimischen Filmproduktionen, heißt es.

Was soll dafür ein weiterer Ansporn sein? – Die Erhöhung des ÖFI-Budgets, die Ver­doppelung der innovativen Filmförderung, die gesetzliche Absicherung der Auf­stockung des Film/Fernseh-Abkommens sowie die Schaffung des Wirtschaftsförder­modells Filmstandort Österreich und Filmproduktionen.

Sieht man aber ein bisschen den nationalen und den internationalen Kontext, so hat man hier eine doch diametrale Entwicklung. Auf nationaler Ebene sind es fast ausschließlich Komödien, die zu den erfolgreichsten Filmen zählen. In Österreich sind unter den Top Ten – wenn man so sagen will – mit Stand März 2010 noch immer „Hinterholz 8“, mit rund 620 000 Besuchern der meist gesehene Film, vor „Poppitz“ und „Müllers Büro“. Im Ausland ist es dagegen eher anders. Dort sind es oft Filme mit tiefsinnigeren Inhalten beziehungsweise Dramen und Dokumentarfilme. So fällt auch der Film „Die Fälscher“ darunter.

Das ist doch eine interessante Entwicklung, dass man hier zwar in Österreich präsent ist, international gesehen der österreichische Film für andere Genres bekannt ist. Österreich als Filmland wird allzu oft auch genutzt als Filmkulisse, aber das von großen Produktionsanstalten und großen Konzernen.

Wir werden dieser Novelle zum österreichischen Filmförderungsgesetz jedenfalls gerne zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

13.03.5911. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010) (657 d.B. und 784 d.B. sowie 8360/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.

 


13.04.12

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücks­spielgesetz-Novelle 2010 –, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Debatte ein.

 


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