BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 102

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Vielleicht noch ein kleiner Nebensatz: Vorarlberg hat diese Artikel-15a-Vereinbarung wieder einmal als erstes Bundesland bereits am 12. Mai beschlossen; also der Zeit voraus. (Bundesrat Hensler: „Wieder einmal“?) – Wieder einmal, genau.

Die Steigerung der Energieeffizienz ist wahrscheinlich, man könnte es so nennen, das größte Kraftwerk, das wir in Österreich haben. Die österreichische Energiepolitik hat bereits mit früheren Maßnahmen schon seit geraumer Zeit eine sehr gute Ausgangs­position geschaffen, um den zukünftigen energiepolitischen Herausforderungen in Öster­reich gerecht zu werden.

Dazu gehören auf der einen Seite die Forcierung von inländischen Energieträgern, auf der anderen Seite aber auch rigorose Einschränkungen von zulässigen Emissionen sowohl im gewerblichen als auch im industriellen Bereich. Und es wurden auch durch den Abschluss von Artikel-15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Einsparung von Energie Maßnahmen zur volkswirtschaftlich sinnvollen Verwendung von Energie auch im Kleinverbrauchssektor gesetzt.

Obwohl es sich beim Energiesparen um eine Materie handelt, für die in der Bun­desverfassung keine Kompetenzbestimmung enthalten ist, ist dieses Instrumentarium der Artikel-15a-Vereinbarung äußerst sinnvoll, weil es dadurch gelungen ist, eine zielführende, zwischen dem Bund und den Ländern koordinierte Energiepolitik zu betreiben. Dieser Weg der Mitverantwortung, Bund und Länder gemeinsam, war sehr erfolgreich und soll heute mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung fortgesetzt werden.

Es werden Mindeststandards festgelegt, Mindeststandards für einzelne energie­politi­sche Maßnahmen. Dadurch kann einerseits ein gesamtösterreichisches energie­politi­sches Konzept verwirklicht werden, andererseits ist durch den Rahmencharakter, den diese Vereinbarung hat, auch ausreichend Spielraum gegeben – auch ausreichend Spiel­raum für die Länder –, um auf Erfordernisse entsprechend den regionalen Gege­benheiten eingehen zu können. – Das immer auch unter dem Grundsatz eines koope­rativen Föderalismus. Ich glaube, das ist auch für uns Bundesräte ein äußerst wichtiger Schritt.

Es sind in diesem Sinne auch die Schwerpunkte, die der Herr Minister im Aktionsplan definiert hat, richtig gewählt, die zur Stabilisierung und zur Senkung des Energie­verbrauchs gemacht worden sind.

Wir wissen, der Aktionsplan wurde am 1. Juli an die EU-Kommission übermittelt. Er enthält die Vorgabe, wie sie auch in der Energiestrategie enthalten ist, nämlich den Energieverbrauch auf einem Niveau von 1 100 Petajoule einzufrieren. Das wären zirka 150 Petajoule bis 200 Petajoule weniger, als wenn wir bis zum Jahr 2020 keine Maßnahmen setzten, also ohne die massiven Anstrengungen zur Effizienzver­besse­rung.

Jetzt braucht es natürlich noch weitere Schritte. Ich erwähne in diesem Zusam­menhang nur den Strom- und Gasnetzbereich. Auch da müssen Rahmenbedingungen gesetzt werden, Stichwort Smart Meter, um eben diese Energieeffizienzsteigerungen erreichen zu können.

Und lassen Sie mich noch zwei Sätze zum kritisierten 34-Prozent-Ziel im Zusam­menhang mit dem Nationalen Aktionsplan sagen, weil da zum Teil Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Es geht in diesem Nationalen Aktionsplan nicht um eine Zieldiskussion – das 34-Prozent-Ziel wurde bereits im Dezember von den Staats- und Regierungschefs beschlossen; es ist sicher bis 2020 ein noch höherer Anteil möglich, das ist keine Frage –, es geht bei dieser Erstmeldung eben nicht darum, ein höheres Ziel anzu-


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