BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 103

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peilen, sondern es geht schlichtweg darum, der Kommission mitzuteilen, wie dieses 34-Prozent-Ziel rechtlich erreicht wird.

Der Aktionsplan ist also eine formale Meldung und kein politisches Programm. Das heißt, es werden durch diese Meldung nicht zukünftige Förderprogramme oder auch budgetäre Vorkehrungen vorweggenommen, sondern es handelt sich dabei um realistisch geschätzte Prognosen auf Basis der Daten, die uns momentan bekannt sind. Dieser Aktionsplan ist ja auch im Abstand von zwei Jahren immer wieder zu übermitteln, und das bedeutet klarerweise, dass bei neuen Entwicklungen eine Revi­sion der Prognosen erfolgen kann. Und so, wie ich den Herrn Minister kennengelernt habe, wird das auch sehr offen und pragmatisch gehandhabt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

14.33


Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte.

 


14.33.56

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Jahre 1993 befasste sich die EU mit dem Thema Energiesparen und Energieeffizienz. Heute befassen wir uns mit der Richtlinie 32 aus dem Jahre 2006. In dieser wurde die koordinierte Umsetzung der Energieeffizienz und der Endenergieleistungen vereinbart: Ausgangsbasis ist das Jahr 2006, mit dem Ziel, 1 Prozent des durchschnittlichen Jahresverbrauches der letzten fünf Jahre einzusparen. Nicht anzuwenden ist diese Richtlinie im Bereich des Bundesheeres.

Für alle Staaten werden darin nationale Energiesparrichtwerte bis zum Jahre 2016 festgelegt. Wir haben uns verpflichtet, 80 400 Terajoule bis zum 31. Dezember 2016 einzusparen. Es gibt dabei mehrere Zwischenziele, und so müssten wir bis Ende dieses Jahres 17 900 Terajoule an Einsparungen vorweisen können.

Die zwei Arten der standardisierten Berechnungen werden von der EU vorgegeben und sind von uns entsprechend umzusetzen. Einen Schwerpunkt bildet der öffentliche Sektor, also Bund, Länder und Gemeinden. Wie bereits erwähnt, werden mit diesen Artikel-15a-Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern diese vorgegebenen Ziele auch erreicht werden.

Mit den Gemeinden gibt es zwar keine entsprechenden Vereinbarungen, dennoch sind die Länder in der Lage, den notwendigen Druck auf die Gemeinden durch Anreize oder entsprechende Landesgesetze zu erzeugen.

Alles, was Energie verbraucht, ist in Zukunft noch mehr auf Effizienz zu prüfen. Maschinen, Geräte, Mobilitätseinrichtungen, Haushaltsanlagen, Heiz- und Kühlanla­gen, Industrie- und Beleuchtungsanlagen sowie Gebäude sind zu prüfen. Die Lebens­zykluskosten sind entsprechend zu überprüfen.

Der Bund und die Länder haben auch die Aufgabe übernommen, entsprechende Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich zu leisten. Informationen über das Einsparen von Energie sind an den Kunden zu bringen. Die Produzenten und Lieferanten von Energieprodukten sowie die Verteilernetzbetreiber sind in dieses Informationssystem einzubinden.

In den Ausschreibungen ist die Energieeffizienz entsprechend zu berücksichtigen. Mit der BBG, der Bundesbeschaffungsgesellschaft, hat der öffentliche Bereich – also Bund, Länder und Gemeinden – ein sehr gutes Instrument bei der Hand. Die BBG hat bereits 250 000 Artikel nach diesen Kriterien ausgeschrieben und bietet diese an.


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