BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 105

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flüsse. Wenn man möchte, dass die Länder aktiv werden, dann sollte man ihnen entweder Zuckerbrot oder Peitsche in Aussicht stellen. In dem Fall gibt es weder noch.

Natürlich wäre es auch schön, wenn die Ziele, die wir ja immer im Großen vereinbaren, auch wirklich erreicht werden sollen, wenn man diese vielleicht auf die kleinere Ebene herunterbricht. Auch da habe ich nichts gefunden. Also: Man macht Aktionspläne, man beteiligt die Länder, aber man sagt nicht, die Länder müssen bestimmte Ziele erreichen. Zumindest habe ich es da nicht gefunden. Vielleicht kommt das ja in einem der nachfolgenden Papiere.

Apropos Papiere: Es ist ja an und für sich auch in dieser Artikel-15a-Vereinbarung schon ein Bericht aus dem Jahr 2007 festgeschrieben. Im Ausschuss wurde mir gesagt, den gibt es schon. Ich habe ihn auf der Website „parlinkom“ nicht gefunden. Auch mit Hilfe von „Google“ habe ich ihn nicht gefunden. Ich weiß nicht, wo er versteckt ist. Vielleicht kann man ihn so veröffentlichen, dass er auch zugänglich ist und dass sich auch die anderen informieren können, nicht nur der Herr Minister himself.

Gerade bei einer Artikel-15a-Vereinbarung wäre auch ein bestimmtes Benchmarking ganz besonders wichtig. Wenn man schon sagt, die Länder sollen individuell ihre Maßnahmen treffen und verordnen, dann wäre es eben auch wichtig, zu überprüfen, welche Maßnahmen besonders sinnvoll waren, was etwas gebracht hat und was nicht. Auch dieses Benchmarking vermisse ich leider.

Ich finde es prinzipiell positiv, dass auch Gemeinden in dieser Artikel-15a-Verein­barung mit berücksichtigt werden, dass auch Gemeinden etwas tun sollen. Diese haben auch sehr viele Möglichkeiten, etwas zu tun, gerade im Bereich der Gebäude­sanierung. Meiner Erfahrung aus der Gemeindepolitik nach ist es derzeit zumindest in Niederösterreich, ich denke aber auch österreichweit so, dass die Budgets sehr belastet sind, dass außerordentliche Budgets mit Finanzierungsmöglichkeiten sehr gestrafft sind. Das wirkt zum Großteil leider gegen eine Energieeffizienzsteigerung. Wenn man eine Gebäudesanierung nicht machen kann, weil die Finanzen nicht da sind, dann wird halt nichts daraus, dann wird die Energieeffizienz meistens hintangestellt.

Ein weiterer Bereich, der meiner Meinung nach damit nicht ausreichend gelöst ist, ist folgender: Prinzipiell sollte man bei einer Ausschreibung in Gemeinden verpflichtend die Lebenszykluskosten betrachten und nicht nur die Beschaffungskosten, die so anfallen. Es ist aber leider nach wie vor sehr häufig gang und gäbe, dass Vergaben aufgrund der knappen Finanzierungsmittel erfolgen. Das ist aber schade, weil gerade da sehr viel drinnen wäre. Es ist nach wie vor so, dass Niedrigenergie- und Passiv­hausstandards auch bei Gemeindebauten, auch bei Neubauten noch immer als Leuchtturmprojekte gehandelt werden. Eigentlich sollten sie in Wirklichkeit alltäglich sein. Das sind sie leider noch nicht. Ich denke aber, wir müssen es schaffen, dass sie bald alltäglich sind.

Wie gesagt, meine Hoffnung, dass die zahnlose Artikel-15a-Vereinbarung sehr viel an dieser Handhabung ändern wir, vor allem wenn die finanziellen Mittel dazu nicht da sind, ist eher gering. Aber: Hilft es nichts, so schadet es nichts! Wir werden zustimmen. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

14.44


Präsident Martin Preineder: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. – Bitte.

 


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