BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 106

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14.44.16

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es trifft sich gut, dass ich gerade nach Ihnen, Frau Kerschbaum, zu Wort komme, weil ich vielleicht doch einige Missverständnisse hinsichtlich der Richtlinie und deren Umsetzung und der Artikel-15a-Vereinbarung ausräumen kann. Die Artikel-15a-Vereinbarung ist nämlich, wie Kollege Magnus Brunner schon gesagt hat, keine Umsetzung der Richtlinie, sondern eine Möglichkeit, bestimmte Kriterien einzuhalten und vor allem die Messung vorzu­neh­men. Das heißt, die Umsetzung der Endenergieeffizienzrichtlinie aus dem Jahr 2006 erfolgt in den jeweiligen Materiengesetzen. Und das, was wir hier haben, ist eine Vereinbarung über die Messstandards.

Sie haben auf diese Standards hingewiesen und angesprochen, was man da betrach­ten sollte. Es gibt an sich eine genaue Regelung seitens der Europäischen Kom­mission, was das Modell anbelangt. Das ist die Bottom-Up-Methode. Diese ist in allen Mitgliedsländern gleich und liegt dieser Vereinbarung zugrunde.

Das Zweite in diesem Zusammenhang neben der Regelung des Messmechanismus und des Prozedere ist die Beachtung bestimmter Kriterien, die in den einzelnen Län­dern jetzt angewendet werden, wenn es darum geht, Fahrzeuge zu beschaffen, wenn es darum geht – wie auch der Kollege schon angesprochen hat –, in Beschaf­fungsvorgänge zu treten. Das ist also eine Art Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.

All das soll insgesamt bewirken, dass wir bis zum Jahr 2016 80,4 Petajoule an Endenergieeffizienzeinsparung nachweisen können. Daher: Es kann das, was wir jetzt tun, gar nicht das große Puzzle, der große Knall oder der große Durchbruch sein, son­dern es ist etwas relativ Unspektakuläres. Es ist die Vereinbarung über das Wie, über die Kommunikation auch gegenüber der Europäischen Kommission, wie diese Zielsetzung erreicht wird.

Dass sie erreicht wird, dessen bin ich mir nicht nur relativ sicher, sondern ganz sicher, und zwar deswegen, weil das auch ein Teil der Gesamtenergiestrategie ist. Wir haben in der Gesamtenergiestrategie bis zum Jahr 2020 eine Einsparung, eine Verbesserung der Effizienz um 200 Petajoule vorgesehen. Das heißt, im Endeffekt müssen wir dann in dem Zeitraum – oder jetzt schon beginnend – von den 80,4 auf 200 Petajoule insgesamt kommen.

Dass der Weg, die Effizienz zu steigern, der richtige Weg ist, ist klar. Wenn man nur die Träger entsprechend ausbaut und am Verbrauch sozusagen dann messen kann, dass es, was die Träger anbelangt, vielleicht anders ausschaut, so ist das nicht das Ziel. Der beste Weg ist, bei der Effizienz anzuknüpfen. – Das ist der eine Aspekt des Ganzen.

Der zweite Aspekt: Wir brauchen uns auch nicht zu verstecken, was unsere Energie­politik anbelangt, und so zu tun, als wenn wir gerade anfangen. Wir sind im Bereich der Energie, was die erneuerbare Energie anbelangt, unter den führenden Ländern Europas. Wir haben bei der erneuerbaren Energie – man muss sagen, natürlich wegen der Wasserkraft, aber genau deswegen – eine Position, von der wir sagen können, wir haben eigentlich sehr, sehr viel erreicht. Wenn die EU in diesem Bereich bis zum Jahr 2020 20 Prozent anstrebt, so werden wir im Jahr 2020 34 Prozent oder mehr haben.

Ich bin auch Kollegem Magnus Brunner dankbar dafür, dass er hier dargestellt hat, was neben der Gesamtenergiestrategie die zweite Größe in diesem Bereich ist, nämlich der Aktionsplan. Das ist nur die Darstellung des Ergebnisses – der 34 Prozent –, zu dem wir uns auch politisch und vertraglich verpflichtet haben, um diese Darstellung auch bis


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