BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 124

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wird dafür sogar noch entlohnt. Auch kann der Straftäter dem Gericht jederzeit zu Kontrollzwecken durch die Polizei vorgeführt werden. Er ist ja jederzeit greifbar und braucht nicht gesucht zu werden.

Zwei verschiedene Strafen in ein und derselben Zeit zu verbüßen, das ist wahrlich ein moderner Strafvollzug! Ich bin schon gespannt auf den Evaluierungsbericht, den wir in zwei Jahren erhalten werden, und darauf, ob wir nicht doch das eine oder andere nachbessern müssen.

Auch denke ich dabei an Gerichtsstraftaten, die in der Familie und zu deren Nachteil begangen worden sind. Wie wird bei diesen Delikten das Verfahren angewendet werden? Ich kann mir natürlich auch vorstellen, wo und wann eine Fußfessel angewendet werden soll. Das wären zum Beispiel Strafen bei Fahrlässigkeitsdelikten, Strafen nach fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen oder bei Verurteilungen wegen ausstehender Unterhaltszahlungen.

Bei derartigen Delikten sind keine Verbrecher zu bestrafen, da finde ich die Anwen­dung der Fußfessel in Ordnung, aber bei gewerbsmäßigen Strafrechtsdelikten, bei Gewaltdelikten oder bei schweren Vermögensdelikten finde ich es nicht gut.

Bei der Anwendung der Fußfessel müssen vom zuständigen Richter die Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden. Ob das bei den mit Arbeit überschütteten Richtern immer der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.

Ich bin gespannt auf den Evaluierungsbericht, den es in zwei Jahren geben wird. Ob es sich bei diesem Gesetz um eine gute Lösung handelt, wird die Zukunft zeigen. Die elektronische Überwachung ist eine besondere Form des Strafvollzugs und muss von den Justizbehörden auch genau beobachtet werden. Es ist auf jeden Fall ein guter Ansatz, um vielleicht auf diese Art zu einem Leben ohne Kriminalität zu finden.

In Österreich wurden bereits Testversuche unternommen, und es wurde beim ersten Versuch lediglich eine Person rückfällig, beim zweiten Versuch mussten von 33 Per­sonen lediglich zwei Straftäter aus dem Programm genommen werden.

Wir werden diesem Gesetzesbeschluss unsere Zustimmung erteilen. Ich darf aber noch darauf hinweisen, dass es in zwei Jahren unbedingt zu einem Evaluierungs­bericht kommen muss, um diese gesetzlichen Möglichkeiten eventuell neu bewerten zu können. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesräte Zwanziger und Mitterer.)

15.50


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


15.50.40

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Kühnel hat mich schon aufgefordert, zu dieser Materie Stellung zu nehmen. Herr Kollege Ertl, da gibt es, glaube ich, ein Missverständnis. Was nach dieser Novelle nicht möglich ist, ist der Vollzug von zwei Haftstrafen zur selben Zeit. Wenn jemand allerdings eine elektronische Fessel hat und mit seinem privaten Pkw eine Verwal­tungs­übertretung begeht, weil er zu schnell gefahren ist, dann kann er diese Verwal­tungsstrafe per Erlagschein einzahlen. Was man aber nicht kann, ist, zur gleichen Zeit eine weitere Haftstrafe absitzen, die sich etwa aus dem Verwaltungsstrafrecht ergibt. (Bundesrat Ertl: Eine offene Verwaltungsstrafe ...!) Ich war aus zeitlichen Gründen nicht in diesem Ausschuss, aber wenn ich den Text richtig lese, so ist das nicht möglich.

Das andere, was, glaube ich, auch nicht möglich ist, Frau Kollegin Mosbacher: Es gibt ja die individuelle Überprüfung. Das ist ja keine generalpräventive oder spezial­prä-


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