Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte.
16.15
Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kerschbaum, eingangs zur Frage Streusalz. Ich bin Bürgermeister, und etwa zwei- bis dreimal im Jahr kann es mir passieren, dass ich Richtung Staatsanwalt müsste (Bundesrätin Kerschbaum: Wegen diesen blöden gesetzlichen Regelungen!), weil die Selbstverantwortung in der Bevölkerung natürlich nicht so weit greift, und verantwortlich ist immer der Bürgermeister, wenn nicht gestreut wird. Es ist die Praxis. Darum wird natürlich auch mehr gesalzen, als vielleicht manchmal erforderlich wäre. (Bundesrätin Kerschbaum: Danke für die Bestätigung!)
Nun aber zum eigentlichen Thema. Bereits im Jahre 1997 hat der Nationalrat ein Gesetz zur Reinhaltung der Luft in Österreich beschlossen. Damit wurde die europäische Richtlinie mit gleichlautendem Text umgesetzt. Bei der Umsetzung haben sich im Laufe der Zeit diverse Probleme ergeben, vor allem im Bereich der Ausnahmeregelungen und bei den Betriebsanlagengenehmigungen.
Seit dem Jahre 2005 gibt es den Richtlinienvorschlag für die Revision der europäischen Luftqualität. Mit der heute zu beschließenden Novelle wurden die in den letzten Jahren gewonnenen Erkenntnisse eingearbeitet. Frau Kerschbaum, das neue Gesetz zielt besonders auf die Gesundheit der Bevölkerung ab.
Besonders der Feinstaub führt bei entsprechender Konzentration zu einer erhöhten Zahl von Erkrankungen im Lungen- und Atemwegsbereich. Die Aufnahme des lungengängigen Feinstaubes PM 2,5 zusätzlich zum grobkörnigen PM 10 trägt diesem Problem Rechnung.
Die Festlegung der neuen europäischen Grenzwerte ist derzeit zwar nicht sanktionierbar, dennoch wird der Druck vonseiten der Bevölkerung für die entsprechende Umsetzung in den Bundesländern sorgen.
Zudem müssen die Überschreitungen der vorgegebenen Höchstwerte im Internet des Landes veröffentlicht werden, derzeit leider noch mit relativ großer Verspätung.
Die Landeshauptleute haben durch diese Novelle wesentlich mehr Spielraum erhalten.
Die durch den Verkehr, die Industrie, den Hausbrand und die Baustellen verursachten Emissionen werden entsprechend überwacht. Bei über die Richtlinien hinausgehenden erhöhten Überschreitungen hat der Landeshauptmann entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Mit dieser Novelle sind auch innovative, intelligente, der Region angepasste Verbesserungen in allen Bereichen möglich. Die Länder haben verschiedene Instrumente für die Einhaltung der Luftqualitätsrichtlinie in der Hand. Für den Hausbrand, der besonders in Tallagen für schlechte Luft in den Wintermonaten sorgt, sind ohnedies die Länder zuständig.
Auf verkehrsbelasteten Strecken kann mit sektoralen Fahrverboten, abgezielt auf das Ladegut oder auf den Fahrzeugtyp, die geforderte Luftqualität erzielt werden. Durch die Kennzeichnungsvorschrift der Fahrzeuge wird es leichter sein, die umweltfreundlichen Fahrzeuge im Straßenverkehr zu bevorzugen. Mit modernen VBAs, also Verkehrsbeeinflussungsanzeigen, auf Autobahnen wird dasselbe Ziel verfolgt – nicht immer zur Freude der Verkehrsteilnehmer. Seit der Installierung der Anlagen hat sich die Disziplin der Autofahrer wesentlich verbessert. Ich nehme an, dass die doppelten Strafen nach
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