BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 134

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Fein­staubs enorm sind: Beeinträchtigungen der Lungenfunktion bis hin zum Tod, vor allem auch Belastungen im Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Bereich.

Das heißt, es ist unsere Pflicht, für die Gesundheit unserer Bevölkerung etwas zu tun. Ich bin schon dafür, dass man einzelne Dinge, einzelne Maßnahmen diskutiert, Brauchtumsfeuer beispielsweise, aber man soll nicht den Untergang des christlichen Abendlandes predigen, was ja nicht der Fall ist; das findet ja nicht statt. Brauchtum wird nicht behindert – ich bin der Letzte, der Brauchtum behindert, im Gegenteil –, aber wir müssen akzeptieren, dass es Regionen in Österreich gibt – Steiermark, Großraum Graz –, die trotz aller Bemühungen aufgrund der Topographie, der Inversions­wetter­lage einfach ein gewaltiges Feinstaubproblem haben. Es ist wichtig, zu erkennen, dass es gerade in den Ballungsräumen – nicht nur in Graz, auch in anderen Großräumen – vermehrt zu Überschreitungen der Grenzwerte kommt und eben Gefahr für die Gesundheit, für Leib und Wohl der Menschen besteht. Daher ist es notwendig zu han­deln.

Das IG-Luft ist jedenfalls das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung und zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung unseres Landes und auch zur Verbesserung der Situation. Es muss auch klar gesagt werden, weil es immer wieder heißt, der Umweltminister muss da sozusagen ordnend eingreifen: Ja, der Umweltminister greift ein, aber laut Verfassung sind die Landeshauptleute für die Luftreinhaltung zuständig. Daher habe ich das Gesetz sozusagen als ein Bild dargestellt: Ich stelle den Werk­zeugkasten zur Verfügung, in dem verschiedenes Werkzeug drin ist, und für die einzelnen Regionen in den Bundesländern sagt der jeweilige Landeshauptmann, dieses Werkzeug ist dort sinnvoll anzuwenden, jenes in einer anderen Region.

Es ist nicht so, dass alle Maßnahmen überall 1 : 1 anzuwenden sind. Es soll eben – gerade hier in diesem Haus muss das gesagt werden – im Sinne der Subsidiarität doch auch der Region überlassen sein, zu sagen – wie das jetzt eben auch in Graz, in der Steiermark, geschieht –, ob sie zum Beispiel eine Umweltzone einrichten will. Anmer­kung: Das heißt gar nicht „Umweltzone“, de iure, sondern man spricht da rechtlich von „Sanierungsgebieten“; im Volksmund werden sie eben als „Umweltzone“ bezeichnet. Andere Regionen wiederum können sagen: Bei uns bringt das nicht so viel. Das ist das Wesen, der Grundgedanke dieses Gesetzes.

Mir war es ein Anliegen, dass wir zum einen die gesundheitliche Situation der Men­schen verbessern, dass wir zum anderen aber sehr wohl auch eine wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen. Und ich behaupte, das ist mit diesem Gesetz gelungen. Ich danke jenen Parteien, die zustimmen, ich danke jenen Bundesrätinnen und Bun­desräten, die zustimmen. Es ist gelungen, ohne Aufweichung unserer strengeren Grenzwerte, bei der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie zum einen Erleich­terungen im Vollzug zu erreichen und gleichzeitig die Luftqualitätsrichtlinie umzu­setzen, zum anderen Gesundheitsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig eine wirt­schaftliche Entwicklung zu ermöglichen.

Es wurde schon angesprochen, wir stellen oft fest, dass sich in wirtschaftlich starken Gebieten Betriebe ansiedeln wollen, sich aber aufgrund der wiederholten Grenz­wertüberschreitungen gar nicht ansiedeln dürfen, obwohl sie niedrigere Emissions­werte ausweisen als Betriebe, die bereits angesiedelt sind. Diesbezüglich haben wir jene Lösung erzielt, die wichtig ist, dass wir auch in bestehende, mehr als zehn Jahre alte Anlagen eingreifen können, sie nach dem Stand der Technik adaptieren können und gleichzeitig sehr wohl neuen, sauberen Betrieben die Möglichkeit geben sich anzusiedeln.

Das ist in Oberösterreich so, das ist in Tirol so, in der Steiermark ist das in verschie­denen Regionen so, und das hat auch Sinn. Auch ich als Umweltminister habe ein


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