BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 140

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Minister.

 


16.45.51

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit diesem Gesetzesvorschlag haben Sie heute die Gesundheitsreform 2010 in der Hand. Worum geht es? – Es ist schon angesprochen worden, wir wollten drei große Veränderungen vornehmen.

Erstens: Wir wollten die ambulante Versorgung stärken. Ärztinnen und Ärzte sollen gerade auch in der Region eine Chance haben, moderne Medizin auch in der nieder­gelassenen Praxis anzubieten, und da braucht es Kooperation, da braucht es Ver­netzung. Mit diesem Gesetz stellen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Verfügung. Ich lade die Ärztinnen und Ärzte ein, die Versorgung zu verbessern, und ich denke, es gibt schon die ersten Schritte in Richtung Sicherstellung neuer Ambulanzen.

Eine zweite Herausforderung war die Frage der Qualität. Wir haben das Qualitäts­regime wesentlich verbessert. Es gibt ein gemeinsames Qualitätsregime zwischen den niedergelassenen Ärzten und den Ambulanzen. Und wir haben eine Reihe von Verbesserungen im Vertragspartnerrecht zustande gebracht, die dazu führen, dass das Vertragspartnerrecht ausgeweitet wird, verbessert wird und dass die Bedingungen für Konsumentinnen und Konsumenten besser werden.

Das Haftpflichtrecht ist bereits angesprochen worden. Erstmals gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für Ärztinnen und Ärzte, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Patientinnen und Patienten können auch direkt den Versicherungsträger in Anspruch nehmen, und das stärkt die konsumentenpolitische Position von Patientinnen und Patienten.

Eines erscheint mir ganz wichtig, auch im Bundesrat erwähnt zu werden: Wir haben ein Gesetz erarbeitet, das an der Schnittstelle zwischen Länderkompetenz und Bun­deskompetenz greifen soll, und es ist uns gelungen, gemeinsame Kriterien dort festzu­legen, wo Landeskompetenz vorliegt, nämlich bei den Ambulatorien, und gleiche Regeln auch im niedergelassenen Bereich zu schaffen, wo die Bundeskompetenz angesprochen ist.

Damit ist es gelungen, das Urteil Hartlauer, das ja bekannt ist, so auszulegen, dass auch in Zukunft die österreichischen Interessen in der Gesundheitsversorgung gewahrt werden können.

Insgesamt ein großer Schritt zur Verbesserung der niedergelassenen Versorgung: die Gesundheitsreform 2010. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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