BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 142

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Plattform und ein wichtiges Medium, das wir uns nicht mehr wegdenken können. Es birgt aber auch große Gefahren, die unbedingt eine lückenlose Kontrolle erforderlich machen.

Eine dieser Gefahren stellt die Möglichkeit dar, Arzneimittel über Internet zu bestellen. Mit dem Arzneiwareneinfuhrgesetz wird ein wichtiger Schritt für die Arzneimittel­sicherheit getätigt und auch ein Beitrag zur Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität geleistet. Durch die Schaffung vollzugstauglicher und praxisnaher Vorschriften soll eine effiziente Überwachung der Einfuhr von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln gewährleistet werden.

Mit diesem Gesetz kann mit hoher Wahrscheinlichkeit das Risiko unterbunden werden, minderwertige, gefälschte oder gesundheitsschädliche Arzneimittel zu erwerben. Ein einheitlicher und wirksamer Vollzug des Gesetzes kann sichergestellt werden, indem sämtliche Vollzugsaufgaben im Bereich Arzneiwareneinfuhr, soweit nicht zollrechtliche Belange betroffen sind, auf das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen über­tragen werden.

Ein weiterer wesentlicher Faktor ist eine verstärkte Kooperation zwischen Zollorganen und Organen der BASG im Hinblick auf Internetbeobachtung und Internetanalysen.

Diese Regierungsvorlage entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, und wir werden dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Greiderer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.53.35

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir sind der Auffassung, dass wir mit dem Arzneiwareneinfuhrgesetz einerseits einen essentiellen Beitrag für mehr Arzneimittelsicherheit leisten und andererseits einen wichtigen Schritt – ich sage bewusst „Schritt“ – zur Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität setzen. „Schritt“ deshalb, weil wir dieses Problem sicher nicht zu 100 Prozent werden ausschalten können. Da finden sich immer illegale Möglichkeiten, wie wir es beim Verkauf und Handel von Drogen ja leider gewohnt sind.

Wir beschließen mit dieser Regierungsvorlage auch ein Verbot des Bezuges von Arzneimitteln über das Internet, das ja durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vorgegeben ist. Durch dieses Gesetz kann nun auch die Überwachung und die Kontrolle der Einfuhr von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln verstärkt und umgesetzt werden. Wir verbessern damit die Kooperation und schaffen eine dringend erforderliche Vernetzung zwischen den Organen des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen, kurz BASG, und den Zollbehörden. Dem BASG werden dadurch sämtliche Vollzugsagenden übertragen, sofern nicht, wie bereits gesagt, die Zollbehörden zuständig sind.

Damit leisten wir einen ganz wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Arzneimittel­kriminalität, um gefälschte Arzneimittel rechtzeitig aus dem Verkehr ziehen zu können und den Anbietern dadurch das Unwesen, das sie betreiben, möglichst zu erschweren.

Ergänzend ist es auch notwendig, eine gemeinsame Internetbeobachtung und Aus­wertung der Daten zu betreiben. Darüber hinaus gilt es aber weiterhin die Kon­su­menten zu informieren und vor den Risiken solcher Bestellungen und den eventuellen Folgen daraus besonders zu warnen.

 


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