BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 146

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Also dieser parlamentarische Konsens, der die Gesetzwerdung 2005 ausgezeichnet hat, wird auf eine gute Weise seine Fortsetzung finden, und das ist der Sinn dieser Sache. Auch die Tatsache, dass wir einen Vollzugsbeirat haben, ist durchaus sinnvoll, weil sich diejenigen, die das Tierschutzgesetz umsetzen müssen, auf einer geeigneten fachlichen Ebene treffen und sich in der Frage der Interpretation, in der Frage der Auslegung der Richtlinien und auch in der Frage eines einheitlichen Vollzuges beratend zusammensetzen, inklusive der Ombudsleute. Das halte ich für gut.

Tierschutz ist objektiv  nur ein Argument zum Schluss eine sehr schwierige Materie, weil es ja nicht nur um den Tierschutz geht, sondern auch um die Arbeitssituation der Tierhalter  die möchte ich heute aber aussparen. Darüber hinaus geht es auch um eine wirtschaftliche Situation, und dazu darf ich ganz kurz mit zwei Sätzen ein wirt­schaft­liches Paradoxon erwähnen:

Wir haben in Österreich eine Hendlmast, eine Putenmast, die kaum mehr wirtschaftlich betreibbar ist, weil wir mit unseren Besatzdichten weit unter dem liegen, was in der Europäischen Union vorgeschrieben ist. Das war zum Beispiel eine Frage, bei der man am Tierschutzrat einfach gescheitert ist, also die konstruktive Arbeit war gar nicht möglich. Wenn wir da nicht weiter kommen und gesetzlich einen Produktionszweig still­legen, hat das den Effekt, dass wir Importware brauchen, Importe hereinnehmen, die auf deutlich schlechteren Standards aufgebaut sind und die mit deutlich schlechteren Standards produziert werden.

Das kann nicht im Sinne einer österreichischen Politik sein, und jeder Versuch, das zu verbessern, ist letztlich fachlich am Tierschutzrat gescheitert. Aus diesem Grund, glaube ich, muss man abschließend Folgendes verlangen: Wir brauchen einen Tierschutz, der die Tiere berücksichtigt, der die Tierhalter berücksichtigt und der auch ein gewisses Augenmaß in wirtschaftlichen Agenden hat. So ist dieses Gesetz an­gelegt, und damit ist es, glaube ich, ein gutes Gesetz  und unsere Stimme wird dieses Tierschutzgesetz erhalten. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

17.08


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Kollegin. (Unruhe im Saal.)

 


17.09.04

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Genau um solche Dinge geht es! Wenn nämlich der Tierschutzrat einer Verordnung nicht zustimmen will, die besagt, den Besatz dichter zu machen und zehn Prozent weniger Platz für die einzelnen Tiere zu veranschlagen, als diese brauchen und es im Gesetz steht, dann bekommt er zwei andere Gremien daneben gesetzt, damit er überhaupt nichts mehr zu sagen hat. Dieser Vorgangsweise können wir leider nicht zustimmen! (Beifall bei den Grünen. Zwischenrufe bei der ÖVP.)

17.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Minister.

 


17.09.57

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Hohes Haus! Ich möchte schon eines betonen und richtig stellen: Tierschutz ist ganz, ganz wichtig, und der Tierschutzrat wird gestärkt. Er wird zweimal gestärkt, nämlich einmal, indem es eine Tierschutzkommission gibt, in der jede im österreichi­schen Parlament vertretene Partei mit Sitz und Stimme vertreten ist und wo die Entscheidungsträger ihre Positionen einbringen können.

 


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