BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 148

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Die neue Europäische Kommission konzentriert sich in ihrem Jahresarbeitsprogramm unter dem Motto „Jetzt handeln“ im Wesentlichen auf vier Aktionsbereiche: die Bewältigung der Krise und die Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa, eine Agenda für Bürgernähe, die den Menschen in den Mittelpunkt der EU-Maßnahmen stellt, die Entwicklung einer ehrgeizigen und kohärenten außenpolitischen Agenda glo­baler Reichweite und die Modernsierung der Instrumente und Arbeitsweise der Euro­päischen Union.

Für mich gilt es nun einige Punkte aus diesem 18-monatigen Programm besonders hervorzuheben: etwa jenen Bereich, mit dem wir ja schon einige Erfahrungen gemacht haben; nämlich die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Pandemievorsorge und den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Influenzavorsorge und zur Bereitschaftsplanung innerhalb der Europäischen Union. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Mitteilungen und darum, in Zukunft eine EU-weite Zusam­menarbeit und Vorsorge bei einer Pandemie zu sichern, die strukturiert und koor­dinierter abläuft.

Die zwei Mitteilungen betreffen zum einen eine verstärkte Koordinierung der allge­meinen Bereitschaftsplanung für Krisenfälle im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene und zum anderen die Mitteilung über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Euro­päischen Gemeinschaft, mit Blick auf eine Influenzapandemie. In diesem Bereich wurden einige Schlüsselkomponenten und Maßnahmen definiert und angedacht.

Es sollen sich diese Maßnahmen, um gesundheitliche Notfallpläne erstellen zu können, auf ein besseres Informationsmanagement, auf eine bessere Kommunikation zwischen den Staaten und auf eine wissenschaftliche Beratung erstrecken. Dazu kommen noch ein Verbindungsmanagement und Kontrollstrukturen, die sicherstellen sollen, dass es letztendlich auch funktioniert, sowie eine Bereitschaftsplanung im Gesundheitssektor, in allen übrigen Sektoren und sektorenübergreifend.

Die Europäische Union wurde ja im Jahre 2009 mit der aufgetretenen Pandemie im Zusammenhang mit der Neuen Influenza, H1N1, mit diesem Virus, auf eine doch ziemlich schwierige Probe gestellt, da es zu einigen Unstimmigkeiten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gekommen ist.

Daher ist es notwendig und für alle Staaten vorgesehen, dass ein nationaler Pan­demieplan etabliert werden soll – wobei zu sagen ist, dass Österreich bei der Bewältigung der Pandemiesituation doch sehr gut aufgestellt war. Einer Verbesserung beziehungsweise einer Evaluierung in diesem Zusammenhang stehen wir jedoch auf­geschlossen gegenüber. Letztendlich wirkt sich alles, was zu einem besseren Ablauf, zu einem besseren Verständnis und einer besseren Kommunikation führt, auch positiv auf weitere Planungen beziehungsweise das Hintanhalten von Fehlern aus.

Weiters im Zusammenhang mit Arzneimittelfälschungen – und da glaube ich, dass noch ein großer Schritt getan werden muss – ist es zu befürworten, dass es einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie gibt. Dies, um das Eindringen von Arzneimitteln, die in Bezug auf ihre Eigenschaft, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in die legale Lieferkette zu verhindern.

Wir merken immer wieder, dass es gerade in diesem Zusammenhang eine besorgnis­erregende Anzahl von Fälschungen von Arzneimitteln aus anderen Ländern gibt, die ihre Eigenschaft, ihre Herstellung und ihre Herkunft betreffend falsche Bezeichnungen haben. Das heißt, die Gewährleistung und die Sicherheit, dass das drinnen ist, was am Beipackzettel steht, ist nicht gegeben und es kann letztendlich auch zu einer Bedrohung der Gesundheit von Patienten und Patientinnen kommen.

 


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