BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 149

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Daher ist es wichtig, dass es gerade in diesem Zusammenhang – auch, weil es ja nach wie vor immer wieder zu Bestellungen über das Internet kommt, wo man nicht weiß, welches Arzneimittel man erhält – klare Richtlinien gibt. Das heißt, dass gefälschte Arzneimittel, die von Originalarzneimitteln nicht unterschieden werden können, beson­ders bezeichnet beziehungsweise aus dem Sortiment genommen werden müssten oder nicht zugelassen werden dürften.

Weiters gibt es unterschiedliche Kennzeichnungen innerhalb der Europäischen Ge­mein­schaft, die mit der Zulassung in Zusammenhang stehen. Was in einem Land legal ist, ist vielleicht im anderen Land verboten. Das heißt, es muss auch da eine Verein­heitlichung geben; und letztendlich darf dabei auch nicht vergessen werden, dass es nicht allein um den Bereich der Humanarzneimittel geht, sondern darüber hinaus auch um Veterinärarzneimittel und medizinische Produkte.

Vielleicht noch hinweisend auf den Bereich gentechnisch veränderter Organismen. Hier ist erfreulicherweise anzumerken, dass das nicht zutrifft, was uns immer wieder vorgeworfen worden ist: dass wir über gentechnisch veränderte Organismen nicht sehr fortschrittlich denken würden. Da sind wir eigentlich immer auf dem richtigen Weg gewesen, denn letztendlich hat auch die Europäische Kommission erkennen müssen, dass es Veränderungen geben muss, allerdings nicht in Richtung Öffnung gen­technischer Lebensmittel, sondern eher restriktiverer Angleichungen. Das heißt, dass diesbezüglich die Länder nun mehr an Selbstbestimmung erhalten, um auch Verbote des Anbaus von gentechnisch veränderten Mitteln im eigenen Land aussprechen zu können.

Es gibt noch eine Anzahl von anderen positiven Vorschlägen. Ich glaube, dass das – egal, ob es die Veterinärmedizin ist, ob es die Arzneimittelverordnungen sind, ob es der Tierschutz ist – letztendlich doch ein ambitioniertes Programm ist. Wir hoffen, dass dieser ambitionierte Teil auch zur Umsetzung gelangt und auch Eingang in unsere Gesetzgebung findet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

17.21


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. – Bitte.

 


17.21.19

Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf jetzt die restlichen Punkte dieses Arbeitsprogramms ausführen. – Nein, Spaß beiseite! (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ein wesentliches Thema, wenn man über Gesundheit im Zusammenhang mit der Europäischen Union spricht, ist aus meiner Sicht die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Denn während wir zwar schon den freien Warenverkehr, den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit leben, ist das bei der Patientenmobilität bei Weitem nicht so. Es hat zwar der EuGH schon vor mehr als zehn Jahren festgestellt, dass die Freizügigkeit auch für Gesundheitsdienstleistungen zu gelten hat, egal, wie sie in den einzelnen Mitgliedstaaten finanziert und organisiert ist, aber genau da liegt in der Realität das Problem. Es ist in jedem Mitgliedstaat, in jedem Land so, dass es andere Regeln gibt, dass es andere Kriterien gibt und dass man zuerst natürlich einheitliche Kosten und Verrechnungsregeln bestimmen muss, um die finanzielle Planbarkeit sicherzustellen.

Als Beispiel möchte ich nur Folgendes nennen. Es hat vor rund zwei Wochen ein europaweites Symposium zum Thema „Cross-Border Health Care“ stattgefunden, und


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