Dann folgt die Stellungnahme des Herrn Bundesministers, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll.
Danach folgt ein Redner oder eine Rednerin der Bundesräte ohne Fraktionszugehörigkeit und dann je ein Redner oder eine Rednerin der Fraktionen mit jeweils einer fünfminütigen Redezeit.
Anschließend kommt wieder ein Redner oder eine Rednerin der Bundesräte ohne Fraktionszugehörigkeit mit 5 Minuten zu Wort.
Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme des Herrn Bundesministers erfolgen, die nach Möglichkeit gleichfalls 5 Minuten nicht überschreiten soll.
Wir gehen damit in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
9.13
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Bundesminister! Wertes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesrat! Das Thema, das heute besprochen wird, die Gesundheitsreform, ist natürlich ein sehr aktuelles, aber auch ein sehr kontroversiell diskutiertes Thema, denn es geht um die demografischen Entwicklungen, die Entwicklungen bei den Erkrankungen, den medizinischen Fortschritt, die Entwicklungen in Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation bei gleichzeitig steigenden Kosten in Zeiten der Budgetsanierung und bei zum Teil ineffizienten Strukturen. – Das sind wohl Gründe genug, um für eine Verwaltungsreform im Gesundheitswesen zu sein. Bei allen möglichen Denkansätzen müssen jedoch die optimale Versorgung der Patienten und Patientinnen und die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Vordergrund stehen.
Österreich, und das darf man nicht vergessen, hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, welches nicht beschnitten oder gekürzt werden darf, sondern es gilt, dieses noch besser zu gestalten, um seine Qualität zu steigern.
Ein gutes Gesundheitssystem ist auch ein wesentlicher Teil eines funktionierenden Sozialstaates und vor allem auch ein wichtiger und besonders zukunftsträchtiger Wirtschaftsfaktor, denn jeder vierte neue Arbeitsplatz entsteht im Gesundheitswesen.
Verwaltungsreform heißt also nicht unbedingt automatisch Zusperren von kleineren Krankenhäusern oder Abbau von Arbeitsplätzen, Verwaltungsreform im Gesundheitsbereich heißt zum Beispiel Spezialisierung von Krankenhäusern, Schaffung von zentralen Bereichen, wie beispielsweise Einkauf, oder effiziente Auslastung ohne Doppelgleisigkeiten. Diesbezüglich wurden ja in letzter Zeit über die Medien schon recht angeregte Diskussionen geführt, und ich glaube, dass dort auch ein Großteil der möglichen Reformmaßnahmen liegt, ohne dass wir jetzt von Kopfzahlen reden.
Es geht aber auch um eine effiziente Planung, um sinnvolles Sparen, aber auch um sinnvolles Investieren in eine flächendeckende Gesundheitsförderung, welche Folgekosten und Rehabilitationskosten mindert und auch Arbeitsplätze schafft. Oder einfach anders formuliert: Wir müssen uns – gemeinsam und österreichweit – anschauen, wo die Menschen in Zukunft was wann brauchen, und dafür sorgen, dass sie dann die optimale Versorgung effizient erhalten.
Das heißt, allein internationale Vergleiche wie zum Beispiel, dass Österreich mit 40 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben im stationären Bereich im Jahr 2007 den internationalen Spitzenwert erreichte oder dass im EU-Vergleich Österreich mit 6,4 Akutbetten pro 1 000 Einwohner/Einwohnerinnen die höchste Akutbettendichte hatte, greifen hier zu kurz, ebenso Berechnungen wie zum Beispiel, dass rund 2,9 Milliarden € eingespart werden könnten, allein wenn Österreich die Zahl der Akutbetten auf EU-Niveau
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