BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 10

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Dann folgt die Stellungnahme des Herrn Bundesministers, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll.

Danach folgt ein Redner oder eine Rednerin der Bundesräte ohne Fraktionszugehörig­keit und dann je ein Redner oder eine Rednerin der Fraktionen mit jeweils einer fünfmi­nütigen Redezeit.

Anschließend kommt wieder ein Redner oder eine Rednerin der Bundesräte ohne Frak­tionszugehörigkeit mit 5 Minuten zu Wort.

Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme des Herrn Bundesministers er­folgen, die nach Möglichkeit gleichfalls 5 Minuten nicht überschreiten soll.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.

 


9.13.57

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Bundesminister! Wer­tes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesrat! Das Thema, das heute besprochen wird, die Gesundheitsreform, ist natürlich ein sehr aktuelles, aber auch ein sehr kontroversiell diskutiertes Thema, denn es geht um die demografischen Entwicklungen, die Entwicklungen bei den Erkrankungen, den medizinischen Fortschritt, die Entwicklungen in Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation bei gleichzeitig steigen­den Kosten in Zeiten der Budgetsanierung und bei zum Teil ineffizienten Strukturen. – Das sind wohl Gründe genug, um für eine Verwaltungsreform im Gesundheitswesen zu sein. Bei allen möglichen Denkansätzen müssen jedoch die optimale Versorgung der Patienten und Patientinnen und die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Vordergrund stehen.

Österreich, und das darf man nicht vergessen, hat eines der besten Gesundheitssyste­me der Welt, welches nicht beschnitten oder gekürzt werden darf, sondern es gilt, die­ses noch besser zu gestalten, um seine Qualität zu steigern.

Ein gutes Gesundheitssystem ist auch ein wesentlicher Teil eines funktionierenden So­zialstaates und vor allem auch ein wichtiger und besonders zukunftsträchtiger Wirt­schaftsfaktor, denn jeder vierte neue Arbeitsplatz entsteht im Gesundheitswesen.

Verwaltungsreform heißt also nicht unbedingt automatisch Zusperren von kleineren Kran­kenhäusern oder Abbau von Arbeitsplätzen, Verwaltungsreform im Gesundheitsbereich heißt zum Beispiel Spezialisierung von Krankenhäusern, Schaffung von zentralen Be­reichen, wie beispielsweise Einkauf, oder effiziente Auslastung ohne Doppelgleisigkei­ten. Diesbezüglich wurden ja in letzter Zeit über die Medien schon recht angeregte Dis­kussionen geführt, und ich glaube, dass dort auch ein Großteil der möglichen Reform­maßnahmen liegt, ohne dass wir jetzt von Kopfzahlen reden.

Es geht aber auch um eine effiziente Planung, um sinnvolles Sparen, aber auch um sinnvolles Investieren in eine flächendeckende Gesundheitsförderung, welche Folge­kosten und Rehabilitationskosten mindert und auch Arbeitsplätze schafft. Oder einfach anders formuliert: Wir müssen uns – gemeinsam und österreichweit – anschauen, wo die Menschen in Zukunft was wann brauchen, und dafür sorgen, dass sie dann die op­timale Versorgung effizient erhalten.

Das heißt, allein internationale Vergleiche wie zum Beispiel, dass Österreich mit 40 Pro­zent der gesamten Gesundheitsausgaben im stationären Bereich im Jahr 2007 den internationalen Spitzenwert erreichte oder dass im EU-Vergleich Österreich mit 6,4 Akut­betten pro 1 000 Einwohner/Einwohnerinnen die höchste Akutbettendichte hatte, grei­fen hier zu kurz, ebenso Berechnungen wie zum Beispiel, dass rund 2,9 Milliarden € ein­gespart werden könnten, allein wenn Österreich die Zahl der Akutbetten auf EU-Niveau


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