BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 38

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nanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betref­fend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straf­taten.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2010 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2010 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


11.03.35

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister Bandion-Ortner! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Lopatka! Ich spreche zum Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinig­ten Staaten von Amerika über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten. Ein seit 1995 bestehendes Rechtshilfeabkommen mit den USA sieht zwar Rechtshilfe in Ver­fallsverfahren vor, nicht aber die Möglichkeit der Aufteilung von Vermögen, die im Zu­sammenhang mit Straftaten verfallen, eingezogen oder abgeschöpft werden.

Auf Wunsch der USA wurde nun ein spezielles Abkommen über die Aufteilung entzo­gener Erträge aus Straftaten mit diesem Ziel unterzeichnet. Eine Rechtspflicht zur Auf­teilung wird damit nicht begründet, so heißt es in den Erläuterungen. Dieses Abkom­men bringt zum Beispiel leichte Vorteile für die Vereinigten Staaten. Wir betrachten ame­rikanische Schadenersatzansprüche äußerst kritisch. Es ist etwa durch die Finanzkrise, die in den USA ausgelöst wurde, auch beträchtlicher Schaden in Österreich entstanden.

Wir können daher diesem Staatsvertrag nichts Positives abgewinnen. Er sieht auch nicht vor, dass die Geschädigten in Österreich entschädigt werden. Eine Rechtspflicht zur Auf­teilung der Erträge – ich spreche jetzt von Erträgen aus Straftaten – wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Es ist immer wieder dasselbe: Die Amerikaner wollen etwas und wir Europäer beeilen uns, das auch umzusetzen. Ob wir einen Nutzen daraus zie­hen, interessiert überhaupt niemanden. Ich erinnere nur an Basel I, an Basel II, und jetzt kommt auch noch Basel III. Das ist ein wunderbares Beispiel dafür.

Die Amerikaner wollen unbedingt eine weltweite Regelung für das Eigenkapital der Ban­ken; in Europa und Asien wird das auch umgesetzt mit dem Ergebnis, dass sich die Kredite enorm verteuern. Unsere Banken haben dadurch einen eklatanten Wettbewerbs-


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