Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert wird (873 d.B. und 929 d.B. sowie 8397/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nunmehr kommen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Hans-Peter Bock: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert wird.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
11.11
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dieser Änderung des Finanzsicherheiten-Gesetzes heute nicht zustimmen. Und warum wir das nicht tun, das möchte ich jetzt kurz erläutern.
Apropos „erläutern“: Es ist für mich ein bisschen sinnbildlich, was in den Erläuterungen dieser Gesetzesänderung steht, nämlich beim Ziel steht: Das Ziel ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Und bei den Auswirkungen steht: keine Auswirkungen.
Es gibt keine wirtschaftlichen, keine wirtschaftspolitischen, keine finanziellen, keine beschäftigungspolitischen, keine umweltpolitischen Auswirkungen, es gibt keine Auswirkungen dieses Gesetzes. Und das Ziel ist nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Ich würde das jetzt nicht unbedingt als lieblos bezeichnen, aber meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass das alles ist. Und wenn man ein bisschen mehr in den Erläuterungen liest, so gibt es schon, zumindest für die Richtlinie, Erläuterungen dahin gehend, was quasi das Ziel der Richtlinie wäre, die da umgesetzt wird, nämlich:
„Erwägungsgrund 5 führt dazu aus, dass die Europäische Zentralbank beschlossen habe, Kreditforderungen ab dem 1.1.2007 als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems zuzulassen.“
Ist das jetzt das Ziel? – Ich weiß es nicht, ich würde es auch nicht unbedingt als solches nennen. Aber dann kommt es:
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