BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 40

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.10.146. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert wird (873 d.B. und 929 d.B. so­wie 8397/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nunmehr kommen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte um den Bericht.

 


11.10.29

Berichterstatter Ing. Hans-Peter Bock: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzsicherheiten-Ge­setz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2010 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


11.11.18

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dieser Änderung des Finanzsicherheiten-Gesetzes heute nicht zustimmen. Und warum wir das nicht tun, das möchte ich jetzt kurz erläutern.

Apropos „erläutern“: Es ist für mich ein bisschen sinnbildlich, was in den Erläuterungen dieser Gesetzesänderung steht, nämlich beim Ziel steht: Das Ziel ist die Umsetzung ei­ner EU-Richtlinie. Und bei den Auswirkungen steht: keine Auswirkungen.

Es gibt keine wirtschaftlichen, keine wirtschaftspolitischen, keine finanziellen, keine be­schäftigungspolitischen, keine umweltpolitischen Auswirkungen, es gibt keine Auswir­kungen dieses Gesetzes. Und das Ziel ist nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Ich würde das jetzt nicht unbedingt als lieblos bezeichnen, aber meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass das alles ist. Und wenn man ein bisschen mehr in den Erläute­rungen liest, so gibt es schon, zumindest für die Richtlinie, Erläuterungen dahin gehend, was quasi das Ziel der Richtlinie wäre, die da umgesetzt wird, nämlich:

„Erwägungsgrund 5 führt dazu aus, dass die Europäische Zentralbank beschlossen ha­be, Kreditforderungen ab dem 1.1.2007 als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Euro­systems zuzulassen.“

Ist das jetzt das Ziel? – Ich weiß es nicht, ich würde es auch nicht unbedingt als sol­ches nennen. Aber dann kommt es:

 


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