BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 41

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„Zur Maximierung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verwendung von Kreditforde­rungen habe die Europäische Zentralbank eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie empfohlen. Durch die Verwendung von Kreditforderungen werde sich der Pool verfügbarer Sicherheiten vergrößern.“

Das heißt, im Prinzip, würde ich einmal sagen, hat diese Gesetzesänderung schon ein Ziel, nämlich das Ziel, den Pool der Sicherheitsmöglichkeiten zu vergrößern. Und das – noch einmal! – dahinter stehende Ziel ist, dass wir einfach ein bisschen mehr Kapital am Markt verfügbar haben.

Ich verstehe nicht ganz, warum das Ziel nicht hineingeschrieben worden ist. Es ist ein an und für sich verständliches Ziel. Es gibt Zeiten wie diese, in denen es sicher zum Teil auch wichtig ist, dass wir mehr Kapital am Markt verfügbar haben.

Was wir an dieser Vorlage letztendlich vermissen, ist das, was auch der Rechnungshof kritisiert hat, nämlich dass bei der Umsetzung dieser Richtlinie, die ja mehr oder weni­ger nur wortwörtlich abgeschrieben wurde, auf die Phantasie der Finanzmärkte verges­sen wurde, dass es immer wieder die Versuchung gibt, dass durch solche innovative Produkte dann wieder etwas angeboten wird, das vielleicht schon eine Kreditforderung ist, dann aber vielleicht doch nicht. Das sind so die Punkte gewesen, die erstens die Fi­nanzkrise und zweitens noch die Wirtschaftskrise zumindest mit ausgelöst haben.

Und auch der Rechnungshof hat bemerkt, dass in diesem Zusammenhang nicht aus­geschlossen werden kann, dass neue Finanzkonstruktionen entstehen werden, deren Bewertung, auch des enthaltenen Risikos nur mehr von ausgewiesenen Spezialisten zu­verlässig erfolgen kann.

Das heißt, im Prinzip machen wir damit eine Türe auf, und an diese Türe hat keiner ge­dacht. Und das ist das, was wir kritisieren.

Der Rechnungshof kritisiert beziehungsweise merkt weiter an, dass eben einerseits die­se Gefahr von innovativen Finanzprodukten besteht, es aber gleichzeitig an der Umset­zung von Empfehlungen des Rechnungshofes fehlt, nämlich in Richtung der Finanzie­rungsinstrumente für Gebietskörperschaften, dass geeignete Maßnahmen und Instru­mente zur Bewertung, Begrenzung und Steuerung von Finanzierungsrisken ergriffen werden sollten und dass bei Finanzgeschäften mit speziellen schwer bewertbaren Strukturen aufgrund der Probleme mit der Bewertung des Risikos mit besonderer Vor­sicht und verringertem Volumen vorgegangen beziehungsweise der Abschluss generell untersagt werden sollte.

Das sind zwei Empfehlungen des Rechnungshofes, die in erster Linie Gebietskörper­schaften betreffen beziehungsweise deren Umgang mit Finanzierungsinstrumenten. Das hat der Rechnungshof meines Erachtens nicht zufällig angeführt, gleichzeitig mit der Stellungnahme zu dieser Gesetzesänderung, weil nämlich in diesem Bereich einfach noch nicht Vorsorge dafür getroffen worden ist, wenn jetzt mehr Kapital am Markt ist, dass sich dann möglicherweise Dinge, die in Gemeinden, in Ländern passiert sind, un­ter anderem wiederholen, weil die nötigen Vorkehrungen, dass sie sich nicht wiederho­len, eben leider nicht getroffen worden sind.

Ob das jetzt Ihre Zuständigkeit ist, Frau Ministerin, dass diese Vorkehrungen getrof-
fen werden oder nicht, das ist eine andere Geschichte, aber die Richtlinie ist bereits im
Mai 2009 veröffentlicht worden. Seither weiß man, das kommt, das sollte umgesetzt werden. Und in diesem Zusammenhang hätte man sich seit Mai 2009 Gedanken darü­ber machen sollen, was es für Auswirkungen haben wird, wenn man diese Richtlinie um­setzt.

Da sich keiner diese Gedanken gemacht hat, sondern jetzt einfach nur die Richtlinie umgesetzt wird und man sagt, okay, das Risiko nimmt man in Kauf, dass sie dann


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