„Zur Maximierung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verwendung von Kreditforderungen habe die Europäische Zentralbank eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie empfohlen. Durch die Verwendung von Kreditforderungen werde sich der Pool verfügbarer Sicherheiten vergrößern.“
Das heißt, im Prinzip, würde ich einmal sagen, hat diese Gesetzesänderung schon ein Ziel, nämlich das Ziel, den Pool der Sicherheitsmöglichkeiten zu vergrößern. Und das – noch einmal! – dahinter stehende Ziel ist, dass wir einfach ein bisschen mehr Kapital am Markt verfügbar haben.
Ich verstehe nicht ganz, warum das Ziel nicht hineingeschrieben worden ist. Es ist ein an und für sich verständliches Ziel. Es gibt Zeiten wie diese, in denen es sicher zum Teil auch wichtig ist, dass wir mehr Kapital am Markt verfügbar haben.
Was wir an dieser Vorlage letztendlich vermissen, ist das, was auch der Rechnungshof kritisiert hat, nämlich dass bei der Umsetzung dieser Richtlinie, die ja mehr oder weniger nur wortwörtlich abgeschrieben wurde, auf die Phantasie der Finanzmärkte vergessen wurde, dass es immer wieder die Versuchung gibt, dass durch solche innovative Produkte dann wieder etwas angeboten wird, das vielleicht schon eine Kreditforderung ist, dann aber vielleicht doch nicht. Das sind so die Punkte gewesen, die erstens die Finanzkrise und zweitens noch die Wirtschaftskrise zumindest mit ausgelöst haben.
Und auch der Rechnungshof hat bemerkt, dass in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann, dass neue Finanzkonstruktionen entstehen werden, deren Bewertung, auch des enthaltenen Risikos nur mehr von ausgewiesenen Spezialisten zuverlässig erfolgen kann.
Das heißt, im Prinzip machen wir damit eine Türe auf, und an diese Türe hat keiner gedacht. Und das ist das, was wir kritisieren.
Der Rechnungshof kritisiert beziehungsweise merkt weiter an, dass eben einerseits diese Gefahr von innovativen Finanzprodukten besteht, es aber gleichzeitig an der Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes fehlt, nämlich in Richtung der Finanzierungsinstrumente für Gebietskörperschaften, dass geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung und Steuerung von Finanzierungsrisken ergriffen werden sollten und dass bei Finanzgeschäften mit speziellen schwer bewertbaren Strukturen aufgrund der Probleme mit der Bewertung des Risikos mit besonderer Vorsicht und verringertem Volumen vorgegangen beziehungsweise der Abschluss generell untersagt werden sollte.
Das sind zwei Empfehlungen des Rechnungshofes, die in erster Linie Gebietskörperschaften betreffen beziehungsweise deren Umgang mit Finanzierungsinstrumenten. Das hat der Rechnungshof meines Erachtens nicht zufällig angeführt, gleichzeitig mit der Stellungnahme zu dieser Gesetzesänderung, weil nämlich in diesem Bereich einfach noch nicht Vorsorge dafür getroffen worden ist, wenn jetzt mehr Kapital am Markt ist, dass sich dann möglicherweise Dinge, die in Gemeinden, in Ländern passiert sind, unter anderem wiederholen, weil die nötigen Vorkehrungen, dass sie sich nicht wiederholen, eben leider nicht getroffen worden sind.
Ob das jetzt Ihre
Zuständigkeit ist, Frau Ministerin, dass diese Vorkehrungen getrof-
fen werden oder nicht, das ist eine andere Geschichte, aber die
Richtlinie ist bereits im
Mai 2009 veröffentlicht worden. Seither weiß man, das kommt, das
sollte umgesetzt werden. Und in diesem Zusammenhang hätte man sich seit
Mai 2009 Gedanken darüber machen
sollen, was es für Auswirkungen haben wird, wenn man diese Richtlinie
umsetzt.
Da sich keiner diese Gedanken gemacht hat, sondern jetzt einfach nur die Richtlinie umgesetzt wird und man sagt, okay, das Risiko nimmt man in Kauf, dass sie dann
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