BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 47

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Jedes Kind braucht den Schutz. Wir werden dem selbstverständlich zustimmen, und zwar mit Begeisterung zustimmen. (Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort. – Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

11.37


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


11.37.03

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Be­sucherinnen und Besucher! Auch wir werden dieser Vorlage zustimmen, dieser Vorla­ge eines Übereinkommens. Auch wir sind der Meinung, dass es sehr wichtig war, hier endlich aktiv zu werden und eine klare und nachvollziehbare Regelung zu schaffen. Denn die Zeiten sind vorbei, wo man von der Wiege bis zur Bahre im gleichen Ort bleibt, im gleichen Land bleibt. Es sind einfach immer mehr Menschen davon betroffen, dass verschiedene Länder verschiedene Gesetzgebungen haben.

Diese Klarheit in dieser Vorlage dient einerseits den Behörden – diese brauchen nicht mehr so viel nachzufragen, wer zuständig ist –, andererseits natürlich vor allem den Kin­dern und den betroffenen Eltern, die dann auch wissen, wie sie dran sind, wenn es nach dem Land, in dem sie gerade wohnen, geht.

Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Punkte noch kurz vorbringen, die für mich noch zur Vollkommenheit oder zur Vervollkommnung dieses Ansatzes dienen würden. Einerseits – weil vorher von Emotionen gesprochen wurde – finde ich es ganz schreck­lich, wenn es möglich ist, dass in Österreich Kinder und Frauen von Menschen, von österreichischen Staatsbürgern – auch wenn sie das erst kurzfristig geworden sind – in die Mongolei zum Beispiel abgeschoben werden können. Wie ist das dann mit den Kinderrechten beziehungsweise den Vaterrechten, die Kinder zu sehen? Ich finde es entsetzlich, dass wir in Österreich eine Gesetzeslage haben, die das zulässt.

Ein zweiter Punkt, den ich dazu noch anmerken möchte und der auch ein bisschen in Richtung Emotionalität geht: Ich finde es sehr schade, dass es bis jetzt noch nicht gelungen ist, dass man die UNO-Kinderrechtskonvention zur Gänze in die Verfassung bringen kann. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Dieser Gesetzesvorlage werden wir jedenfalls zustimmen. – Danke. (Beifall des Bun­desrates Dönmez.)

11.39


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte.

 


11.39.19

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon kurz angesprochen worden: Für mich ist diese Gesetzesvorlage ein kleiner Schritt in Richtung Kinderrecht, ein kleiner weiterer Schritt in Richtung dazu, Kinderrechte auch in der Verfassung zu verankern.

Kinder und Jugendliche – Frau Kollegin Blatnik hat das vorhin schon gesagt – brau­chen unseren Schutz, bedürfen unseres Schutzes, und wir sind auch dazu da, dass wir diesen Schutz geben. Vor allem haben sie einen Anspruch auf diesen Schutz. Das ist notwendig und wichtig.

 


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