BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 51

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Gesetzgeber ja auch weitgehende Abweichungen vom normalen Arbeitszeitrecht er­möglicht. Klar muss aber sein, dass gerade diese Schutzbestimmungen dann auch ein­gehalten werden müssen.

Darauf muss vonseiten der Politik besonderes Augenmerk gelegt werden. Immerhin geht es um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch um den Schutz von Tausenden Patientinnen und Patienten, die ein Anrecht darauf haben, dass die oftmals heiklen Behandlungen von Ärztinnen und Ärzten übernommen werden, die nicht übermüdet und daher unkonzentriert und fehleranfällig sind.

Es geht also auch um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten im Gesundheits­system und ganz allgemein um die Qualitätssicherung. Jeder Schritt, der dazu beiträgt, ist zu begrüßen. Dass in Hinkunft die Ärztekammer von Strafanzeigen der Arbeits­inspektion, die Ärztinnen und Ärzte in Krankenanstalten betreffen, informiert wird, ist daher auch ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist auch zu hoffen, dass mit der Aus­weitung dieser Informationspflicht der Arbeitsinspektion Übertretungen gerade im Be­reich der Ärztearbeitszeit in Zukunft beseitigt werden können.

Daher stellt diese Gesetzesänderung auch im Bereich des Arbeitnehmerschutzes eine ganz wesentliche und wichtige Verbesserung dar. Meine Fraktion wird dieser Novelle zustimmen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

11.52.309. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Be­triebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (Künst­lerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz – KSV-SG) (876 d.B. und 899 d.B. so­wie 8400/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nunmehr gelangen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. – Bitte um den Bericht.

 


11.53.10

Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Künstler-Sozialver­sicherungsfondsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge­gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur An­tragstellung.

 


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