BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 55

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Dafür werden einerseits die Kulturschaffenden sorgen, weil es natürlich noch weitere Wünsche der Kulturschaffenden in Richtung sozialer Absicherung gibt, und auf der an­deren Seite haben wir natürlich auch die Verpflichtung, darauf zu achten, dass nicht unnötige Verwaltungskosten in die Zukunft transportiert werden. Das ist auch ganz klar.

Abschließend danke ich all denjenigen Damen und Herren des Bundesrates, die – und das ist die überwiegende Mehrheit – diesem Gesetz zustimmen werden. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.04


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Schen­nach. – Bitte.

 


12.04.37

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Ich möchte die Ausführungen des Herrn Bundesministers doppelt und dreifach unterstreichen, denn wenn wir uns zum Beispiel den Bericht „Zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich“ anschauen, dann sehen wir, dass eine Musikerin durchschnittlich 700 € im Monat und ein Musiker 800 € im Mo­nat verdient.

Der Herr Minister hat Kollegen Morak genannt, der als Mitglied des Burgtheaterensem­bles eher in der Deluxe-Klasse der Künstlerinnen und Künstler angesiedelt ist, aber Künst­lerinnen und Künstler in Österreich sind einfach nicht nur Künstlerinnen und Künstler, sondern es gibt Bereiche, die besonders arm sind. Das sind zum Beispiel die Kompo­nistinnen und Komponisten, die heute versuchen, Zeitgenössisches zu schaffen, wofür der Markt gering ist. Gehen wir 300 oder 200 Jahre zurück, wo es keine Tonträger und nichts Derartiges gegeben hat, da war jedes Werk ein zeitgenössisches Werk, etwa wenn der Haydn etwas komponiert hat, das wir heute als Klassik hören. Das heißt, damals war alles zeitgenössisch und nichts war alt. Auf der anderen Seite sind gerade jene, die im zeitgenössischen produktiven Schaffen tätig sind, sicherlich in einer ganz schwierigen Situation.

Dazu kommt das, was der Herr Minister gesagt hat, und zwar die unterschiedlichen Versicherungen pro Tag. Durch das Masterstudium haben wir auch noch eine kleine Extrahürde dadurch geschaffen, dass talentierte Musiker, die sehr, sehr gute Lehrer oder Lehrerinnen sind, dann, wenn ihnen die entsprechende Ausbildung fehlt, von den Musikschulen nicht mehr beschäftigt werden können, denn in diesem Fall müssen es die Musikschulen selber zahlen und können das nicht budgetär verrechnen. Das heißt, wir haben da eine ganze Reihe von Fallen. Umso wichtiger ist dies Künstlerinnen- und Künstlerversicherung.

Ich verweise zum Beispiel auch auf das Seniorinnen- und Seniorenheim für Künstlerin­nen und Künstler in Baden, das derzeit, glaube ich, von Lotte Tobisch geleitet wird, aus einer Privatinitiative entstand und eigentlich zur sozialen Versorgung von älteren Künst­lerinnen und Künstlern völlig unverzichtbar ist – jetzt sage ich einmal: von solchen aus dem Großraum Wien, aus Niederösterreich und aus dem Burgenland –, und umso wich­tiger ist dieses Gesetz, und umso weniger verstehe ich, dass es heute hier überhaupt eine Gegenstimme gibt, denn der Bereich des künstlerischen Schaffens ist ganz enorm wichtig in Österreich, aber von der Sozialversicherungsseite eben bisher sehr benach­teiligt. Mit der heutigen Gesetzesvorlage wird eine entsprechende Sicherheit garantiert, die in diesem Bereich für ein Kulturland wie Österreich unumgänglich ist.

Daher: Überdenken Sie bitte Ihre Gegenstimme! Es ist in diesem Bereich wirklich Hand­lungsbedarf gegeben – und dieses Gesetz stellt einen sehr wichtiger Schritt dar. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.08

 


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