zung des Gerichtsjahres wird höchstwahrscheinlich auch weitreichende Auswirkungen auf die Organisation der Amtstage haben, denn diese fallen unter die Aufgaben der RechtspraktikantInnen. Und diese Auswirkungen werden es sicherlich mit sich bringen, dass der Rechtszugang erschwert wird.
Ebenso die Gerichtsgebühren, die wieder einmal erhöht worden sind. Sie wurden vor eineinhalb Jahren schon erhöht. Ich verweise nur auf die Kopiergebühren. In jedem – wie soll ich sagen? – privatwirtschaftlich geführten Copyshop kann man mit einem Fünftel des Geldes offensichtlich Kopien en masse machen, und die verdienen dabei noch Geld. Wir nicht. – Egal.
Wir wissen auch, dass solche Gebühren tendenziell Menschen mit niedrigerem Einkommen höher belasten. – Auch egal.
Wir haben ja ein steuergerechtes Budget gemacht, sagen Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ. (Bundesrat Mag. Klug: Ein Schritt, habe ich gesagt, falls Sie zugehört haben!) – Ich habe das mit den Schritten schon einmal gehört. Immer mit den Schritten. (Bundesrat Mag. Klug: Ein Schritt! Das können Sie aber nachlesen! Ein Schritt, habe ich gesagt!) Ein Schritt. Winzige Millimeterschritte. (Bundesrat Mag. Klug: „Millimeter“ habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, ein Schritt!) Das sage ich, das ist meine Bewertung. (Bundesrätin Mühlwerth – in Richtung des Bundesrates Mag. Klug –: Ihr macht jedes Jahr nur einen kleinen Schritt! – Bundesrätin Mag. Neuwirth: Aber nach vorne und nicht zurück! – Ruf: Wollen Sie, dass wir die Kopiergebühren sozial staffeln?) – Nein, Sie können aber statt den Kopiergebühren das Geld von woanders nehmen, und das wissen Sie ganz genau. Geld ist ja da. Es kommt nur immer darauf an, woher man es nimmt, wohin man es verteilt und was man damit tut.
Es gibt ja jetzt mehrere kleinliche Maßnahmen. Und diese kleinlichen Maßnahmen sind schon so, dass man sich fragt: Wen wollen Sie damit beeindrucken? (Bundesrätin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Ich bleibe jetzt zum Beispiel bei der Justiz. Straffreiheit bei fahrlässigen Körperverletzungen ist vielleicht vom juridischen Standpunkt aus kein großes Problem, aber dass diejenigen, die Schmerzensgeld einklagen wollen, das jetzt auf eigene Kosten über den Zivilrechtsweg machen müssen, ist kleinlich, belastet diejenigen, die es brauchen.
Ebenso die Geschichte betreffend die Fortführung von abgewiesenen Verfahren. Das ist wieder so eine Geschichte, die den Rechtsschutz ad absurdum führt: Wenn ich ein Verfahren anstrebe, dieses von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wird, ich die Fortführung dieses Verfahrens beantrage, die Fortführung wieder abgewiesen wird, dann muss ich auch noch eine Strafe zahlen dafür, dass ich die „Frechheit“ besessen habe, zu beantragen, dass es vielleicht fortgeführt wird. Kleinlich. Trifft wieder diejenigen, die sich vielleicht nicht mit viel Geld einen Rechtsberater oder eine Rechtsberaterin suchen können.
Ich spreche jetzt hier gar nicht von den großen Dingen wie den Verschlechterungen im Pflegebereich, wo Sie statt einer wirklich notwendigen Reform, Strukturreform einfach nur den Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 erschweren. Weniger Leute, die Pflegegeld bekommen, obwohl sie es brauchen – das macht eine tolle Einsparung aus. Sie können „stolz“ darauf sein!
Ebenso „stolz“ können Sie darauf sein, dass Sie im Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen haben: Schieben wir es noch einmal vier Jahre auf! Gilt ja „eh“ nur bis – jetziger Stand – 2016. Die Behinderten können noch einmal vier Jahre warten, nämlich bis 2020. Zehn Jahre lang – kein Problem, oder? Auch ganz kleinlich, denn schließlich brauchen sie keinen Zugang zu öffentlichen Gebäuden, schließlich brauchen sie
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