BundesratStenographisches Protokoll792. Sitzung / Seite 61

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Bundesregierung nicht die feinsten Ausdrücke verwendet, es gab jede Menge Beschimpfungen. Trotz alledem haben wir versucht, es ihnen zu erklären.

Ich weiß von Kolleginnen und Kollegen im Seniorenbund, dass es ihnen ähnlich ergan­gen ist und dass sie ebenfalls große Probleme hatten, das zu erklären. Ich hoffe nur, dass es 2012 zu einer Pensionserhöhung kommen wird und dass zumindest ein kleiner Teil der Härten ausgeglichen werden kann.

Diese Bundesregierung hat durch viele Maßnahmen für die Pensionistinnen und Pen­sionisten sehr viel erreicht. Unser Herr Bundesminister Rudi Hundstorfer hat eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, an die ich ganz gerne auch hier erinnern möchte.

Mehr soziale Sicherheit durch Rehabilitationsmaßnahmen: Im Rahmen des I-Pensions­paketes ist es vorgesehen, dass Menschen eine berufliche Rehabilitation absolvieren. Rehabilitation statt Pension bedeutet, dass Menschen wieder in Beschäftigung kom­men und nicht die Invaliditätspension antreten müssen. Wer nach erfolgter Reha­bili­tation keinen Arbeitsplatz findet, kann bis zu 78 Wochen lang Arbeitslosengeld bezie­hen.

Ich denke, das sind richtige Maßnahmen, anstatt das Pensionsalter einfach zu erhöhen und zu sagen: Geht später in Pension! – Sie können es nicht, weil sie keine Beschäf­tigung finden oder nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Daher ist das eine wirklich richtige und gute Maßnahme. Rudi Hundstorfer, herzlichen Dank dafür! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zur Altersteilzeit: Das derzeitige Antrittsalter zur Altersteilzeit wird dauerhaft beibe­halten. Durch die Altersteilzeit können Männer ab 58 Jahren und Frauen ab 53 Jahren ihre Arbeitszeit reduzieren und bekommen einen Lohnausgleich. Um kontinuierliche Altersteilzeiten zu bevorzugen, wird die Ersatzrate für die Unternehmen beim Blocken von 55 auf 50 Prozent gesenkt, bei kontinuierlicher Altersteilzeit bleibt die Ersatzrate bei 90 Prozent.

Es gibt weiters die verbesserte soziale Absicherung von EntwicklungshelferInnen, ein wesentlicher Beitrag – nur zur Erinnerung –, dass in diese Richtung auch Gutes geleistet wurde. Falls Entwicklungshelferinnen nach der Rückkehr aus ihrem Dienst arbeitslos werden, wird nun ihre soziale Absicherung verbessert. Das bessere Ein­kommen zählt.

Invaliditätspensionspaket: Mit „Fit to work“, das in dem neuen Arbeits- und Gesund­heits­gesetz geregelt wird, soll ein flächendeckendes niederschwelliges Beratungs­angebot zur Vermeidung von krankheitsbedingtem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben gestartet werden.

Rehabilitation vor der Pension: In Zukunft soll jedem Antrag auf Invaliditätspension im­mer ein Antrag auf Rehabilitation vorgereiht sein.

Abschlagsverbesserung bei den I-Pensionen: Die Durchschnittspension von I-Pen­sionisten beträgt bei Frauen 640 €, bei Männern 1 117 € brutto. In Zukunft sollen die I-Pensionen sozial gerechter berechnet werden. Der Abschlag wird von maximal 15 auf maximal 13,8 Prozent reduziert, das heißt, dass I-Pensionisten eine um 1,2 Prozent höhere Pension als derzeit haben.

Abschlagsverbesserung bei Invalidität in Verbindung mit Schwerarbeit: In Zukunft soll bei der Berechnung einer I-Pension, wenn in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt zehn Jahre lang Schwerarbeit geleistet wurde, ein begünstigter Abschlag von maximal 11 Prozent – statt 15 Prozent – zur Anwendung kommen. Diese Maßnahme ist bis Ende 2015 befristet. Die Voraussetzung für begünstigte Abschläge ist die Bearbeitung einer I-Pension ab dem 57. Lebensjahr.

 


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