Die Langzeitversichertenregelung nach 2013 wurde ebenfalls angegangen. Das Antrittsalter der Langzeitversicherten wird ab 2014 auf 62 statt 60 Jahre für Männer und auf 57 statt 55 Jahre für Frauen angehoben.
Mit einem Antrittsalter von 62 Jahren wird das abrupte Ende der Langzeitversicherungsregelung vermieden. Somit gilt für die Langzeitversicherungsregelung das gleiche Antrittsalter wie für die Korridorpension. Während für einen Korridorpensionisten 37,5 Versicherungsjahre, Beitragszeiten und Ersatzzeiten, gelten, und er bei einem Abschlag von 2,1 Prozent pro Jahr in Pension gehen kann, profitiert ein Langzeitversicherter aufgrund seiner 45 Beitragsjahre von einem Wegfall dieses Abschlages. Für die Zukunft gilt, dass die notwendigen 45 Jahre aus aktiver Erwerbstätigkeit stammen müssen. – Dies sind nur ein paar Punkte dessen, was alles für die Pensionistinnen und Pensionisten, für die Menschen geschehen ist.
Ich möchte aber noch einen Punkt nennen, der mich besonders schmerzt – das schmerzt nicht nur mich, sondern vor allen Dingen 110 000 Pensionistenhaushalte –, und zwar ist das die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Er betrifft 220 000 Personen – in allen Bundesländern, aus allen sozialen Schichten. 85 Prozent der Betroffenen sind nicht die Reichen, die es sich leisten konnten, dass die Frau zu Hause bleibt. Es sind Familien, es sind viele ehemalige Arbeiter- und Angestelltenfamilien, wo Frauen in Ermangelung von Kinderbetreuungseinrichtungen – und daran sehen Sie, wie wichtig es ist, Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen – in den 1960er Jahren zu Hause bleiben mussten. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) – Ja, Sie sagen: Gott sei Dank!, ich hingegen bin für die Selbstbestimmung der Frau auch in dieser Beziehung. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn eine Frau zu Hause bleiben will, dann soll sie das können, wenn nicht, dann brauchen wir eben entsprechende Einrichtungen, in denen die Kinder betreut werden. (Bundesrat Mitterer: Dann schafft es, nicht kritisieren!) – Schauen Sie, in den 1960er Jahren gab es diese ganzen Kinderbetreuungseinrichtungen überhaupt nicht. Daher gibt es einen Personenkreis, dem der Alleinverdienerabsetzbetrag gestrichen wurde. (Weiterer Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) – Hören Sie, Sie kommen dann zum Reden und führen dann die Frauendebatte, ich führe jetzt eine andere Debatte. Das möchte ich Ihnen nur sagen. Sie können alles, was Sie hier sagen, einwenden wollen, auch später in Ihrer Rede machen.
Es handelt sich dabei um Pensionen, von denen zwei Personen leben müssen. Es tritt eine Nettokürzung trotz Pensionsanpassung ein. Diese Maßnahme wird bei Vorliegen der Pensionsbescheide Mitte Jänner und der Auszahlung der gekürzten Pensionen am 1. Februar 2011 einen Sturm der Entrüstung auslösen. Viele wissen derzeit noch gar nicht, dass Ihnen etwas weggenommen werden soll.
Was besonders fatal sein wird: Die kleinen Pensionen verlieren dabei am meisten. Da der Alleinverdienerabsetzbetrag ein einheitlicher Betrag ist – 364 € im Jahr beziehungsweise 30,34 € im Monat – und die Pensionsanpassung prozentuell ausgeführt wird, kommt es dazu, dass bei kleinen Pensionen die Kürzung am größten ist.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar lebt von einer Pension in der Höhe von 1 300 €. Der Verlust beträgt trotz Pensionsanpassung 21 € netto pro Monat. Beträgt das Einkommen eines Ehepaares 2 000 € Pension, schmälert die Streichung des AVAB die Pension netto um 17 €. Bei höheren Pensionen, über 2 310 €, beträgt die Kürzung durch die Nichtanpassung der Pension die vollen 30,34 € monatlich.
Ich möchte Ihnen nur sagen, dass alle im Seniorenrat vertretenen Organisationen derzeit prüfen, ob es diesbezüglich eine Klage beim Verfassungsgerichtshof geben wird. (Bundesrätin Mühlwerth: Wir beschließen es aber schon so!) – Wir beschließen das heute so. Trotz alledem teile ich hier mit, dass die Seniorenorganisationen sich
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